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Lagerung wassergefährdender Stoffe: Die AwSV und ihre Folgen

22.05.2014 09:36 Uhr
Lagerung wassergefährdender Stoffe: Die AwSV und ihre Folgen
Wer wassergefährdende Stoffe lagert, muss demnächst die neue AwSV beachten
© Foto: Getty Images Brand X

Welche Neuerungen auf Lagerbetreiber durch die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ zukommt, erläutert Anfang Juli eine Fachkonferenz.

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München. Die bundesweit einheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) steht in den Startlöchern. Noch ist nicht abschließend geklärt, ab wann sie die bisherigen VAwS der Länder ersetzen wird, doch ist ihr Inhalt bis auf wenige Punkte bereits weitgehend festgelegt.

Welche Neuerungen damit auf die Betroffenen zukommen und wie die Verordnung umzusetzen ist, zeigen die Referenten der Fachkonferenz „Lagerung und Umschlag wassergefährdender Stoffe“. Veranstaltet wird die Konferenz am 1. und 2. Juli in Frankfurt/Main von der VerkehrsRundschau in Kooperation mit dem Schwestermagazin Gefahrgut.

Neben dem aktuellen Stand der AwSV erklären die Fachleute die Besonderheiten in speditionellen Anlagen und Anlagen des Kombinierten Verkehrs sowie die Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung und die Details bei der Lagerung in ortsbeweglichen Behältern und in Tanks. Am zweiten Tag erläutert Fachreferent Wolfgang Spohr in einem Praxisseminar die Zusammenhänge zwischen der Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV und der Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510. Außerdem gibt er einen Überblick über die Mengengrenzen und zeigt die richtige Umsetzung der Vorschriften am Beispiel eines Fass- und Gebindelagers. (gh/ak)

Weitere Informationen zum Programm sowie Buchungsmöglichkeiten unter www.verkehrsrundschau.de/events

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