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Kontraktlogistik: Welche Gewerkschaft künftig zuständig ist

15.01.2016 12:04 Uhr
Kontraktlogistik: Welche Gewerkschaft künftig zuständig ist
Die Vereinbarung schließt die Branchen Automobilindustrie und Fahrzeugbau, Stahlindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie den Schiffbau ein.
© Foto: dapd/Ronald Wittek

IG Metall und Verdi haben vor Kurzem ihre Zuständigkeiten für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt. So sieht die gemeinsame Vereinbarung im Detail aus.

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Berlin/Frankfurt. Die beiden Gewerkschaften IG Metall und Verdi kooperieren nun in der Kontraktlogistik. Das hatten IG Metall und Verdi am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt. Ziel der Vereinbarung ist demnach  „die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik". Diese wolle man durch eine hohe Tarifdichte und eine stabile Tarifbindung erreichen.

Nach welchen Kriterien sich IG Metall und Verdi konkret die Aufgaben in diesem Bereich aufgeteilt haben, hatten die beiden Gewerkschaften bislang nicht mitgeteilt. Auf Anfrage der VerkehrsRundschau wurden die Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Gesellschaften wie folgt definiert, so der Verdi-Pressesprecher Jan Jurcyk gegenüber der VerkehrsRundschau.

Verdi ist zuständig…

… wenn ein Kontraktlogistiker mehrere Endkunden bedient und keiner von ihnen einen Umsatzanteil von 75 Prozent erreicht (Ausnahme: Fertigung/Montage mehr als 50 Prozent findet im Betrieb des Kontraktlogistikers statt – auch Vormontagetätigkeiten zählen laut Verdi dazu).

… wenn ein Kontraktlogistiker ausschließlich logistische Tätigkeiten erbringt und gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden ist

…im Bereich der Seehäfen

IG Metall ist zuständig…

… wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt. Hinweis: Es geht ausschließlich direkt um das Werksgelände, da sich hier für die Beschäftigten der unterschiedlichen Unternehmen wesentlich engere Arbeitszusammenhänge ergeben.

… wenn ein Kontraktlogistiker mehr als 75 Prozent seines Umsatzvolumens für einen einzigen Auftraggeber erbringt

… wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen. Hinweis: Es geht nicht um logistische Tätigkeiten, sondern vielmehr um handwerkliche/industrielle Arbeiten wie zum Beispiel auch die Vormontage von Teilen. Eine genaue Bewertung muss im Einzelfall erfolgen.

Zuständigkeiten der Automobilindustrie

Verdi ist zuständig…

Für das Geschäft  „Versand von Fahrzeugen“ ist Verdi zuständig 

IG Metall ist zuständig…

Für das Ersatzteil-Geschäft von IG Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig. Auf Anfrage der VerkehrsRundschau, welche konkreten Aufgaben unter „Ersatzteil-Geschäft“ fallen, sagt Verdi- Jurcyk wörtlich:  „Bei dieser Regelung geht es vor allem darum, Outsourcing zu Lasten der Beschäftigten zu verhindern. Daher gilt der Grundsatz: Ersatzteilversand (und dabei der reine Versand) im After-Sales-Bereich liegt bei der IG Metall, sofern er in einem IG Metall-Betrieb erfolgt. Die weitergehende Belieferung – sofern sie nicht durch eigene Fahrer erfolgt, sondern durch andere Dienstleister – verbleibt bei Verdi. Insoweit sind Direkttransporte nicht betroffen und auch andere Speditionen nicht.“  (eh)

 

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