22.04.2009 |

Kläger gegen Umweltzone gehen in Berufung

Hannover. Die Kläger gegen die Umweltzone in Hannover gehen in Berufung. Nun müsse sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit den Fahrverboten in der Landeshauptstadt befassen, erklärte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Hannover am Mittwoch. Umweltverbände begrüßten das Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der Umweltzone. Die Entscheidung werde zu einer Verschärfung der Fahrverbote in den übrigen 30 Städten mit einer Umweltzone führen, erklärte die Deutsche Umwelthilfe.

Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass Fahrverbote für Autos mit hohem Schadstoffausstoß geeignet sind, die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung spürbar zu verringern. Geklagt hatten eine Frau, die mit ihrem alten Wagen nicht mehr in die City einfahren darf sowie ein Handwerksbetrieb aus dem Umland. Die Stadt Hannover wies die Forderung von Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) zurück, die Plakettenregelung bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen.

Umweltverbände begrüßten das Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der Umweltzone in Hannover. Die Umwelthilfe erklärte, dass von 2010 an wahrscheinlich viele andere Städte nach dem Vorbild Hannovers nur noch Autos mit grüner Plakette in die City ließen. Von Hannover forderte der Umweltverband strengere Kontrollen zur Einhaltung der Fahrverbote. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezeichnete das Gerichtsurteil als einen wichtigen Etappensieg für die bundesweite Bekämpfung der Schadstoffbelastung in den Innenstädten. VCD-Verkehrsexperte Michael Müller-Görnert erklärte: „Das Feinstaubproblem muss aber auch an der Quelle bekämpft werden, also durch die Aus- und Nachrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern.“ Hier hinke die Politik hinterher. (dpa)

 
Anzeige
 

Kommentar verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der VerkehrsRundschau veröffentlicht. Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter dem Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

 

22.04.2009Artikelinformationen

Social Networking
Schlagworte
Bildnachweis

VerkehrsRundschau mobil

Gefahr/gut-Umfragegewinnspiel

Nehmen Sie jetzt an unserer kurzen Umfrage zur IMO Erklärung teil.

Sichern Sie sich einen von drei BestChoice-Einkaufsgutscheinen im Wert von 50,-€, einlösbar bei 200 Partnern in über 25.000 Filialen.

[Jetzt teilnehmen]

Frachtenbörsen

Transportausschreibungen

Neueste Kommentare unserer Leser

  • 21.05.2012 | Transport + Logistik
    Nordeuropäische Transporteure fordern Aussetzung der Kabotage
    Glastaxi meint: Die dänischen Spediteure dürfen sich jetzt nicht aufregen, denen konnte es doch nicht wild und...[mehr…]
  • 19.05.2012 | Transport + Logistik
    Nordeuropäische Transporteure fordern Aussetzung der Kabotage
    Jürgen Auth meint: Es müsste folgende Bestimmung bei Kabotage eingeführt werden: Den Fahrern aus den Billiglohnländern...[mehr…]
  • 18.05.2012 | Transport + Logistik
    Gefährlicher Spatenstich für Bayerns Innenminister
    Deka 1803 meint: Was sagt uns dies: Von Dingen, von denen man keine Ahnung hat, sollte man tunlichst die Finger...[mehr…]
  • 18.05.2012 | Recht + Geld
    Bundesregierung plant Arbeitszeitgesetz für selbstständige Fahrer
    Thomas Flesch meint: Darf ich jetzt länger fahren?! Laut EU-Recht maximal 90 Stunden Lenkzeit in 2 Wochen und nach diesem...[mehr…]
  • 17.05.2012 | Transport + Logistik
    Nordeuropäische Transporteure fordern Aussetzung der Kabotage
    hans-ulrich Höfler meint: Als Betroffener kann ich dem nur beipflichten. Wer die Augen im Transportverkehr weit genug öfnnet,...[mehr…]

Frage der Woche

Jahresabo Premium

Jahresabo

Profitieren Sie ein Jahr lang von den Premium-Vorteilen der VerkehrsRundschau!


Mit hochwertiger Prämie! [Bestellen]

Beliebteste Galerien

Mini-Abo Online

miniabo

Testen Sie jetzt VerkehrsRundschau Online vier Wochen lang für nur 19 €

[Bestellen]

Beliebteste Meldungen