26.05.2009 |

KEP-Dienste klagen wegen Postmindestlohn

Berlin. Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste hat am Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen den Postmindestlohn eingereicht. Die Beschwerde richte sich gegen die im neuen Arbeitnehmerentsendegesetz verankerte Aufhebung der Tarifautonomie, teilte der Verband mit. Damit wird die durch eine Rechtsverordnung zunächst verfügte Ausdehnung der Lohnuntergrenze auf die gesamte Briefbranche festgeschrieben.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte diese Ausdehnung im vergangenen Dezember für rechtswidrig erklärt. Der Verband sieht in der Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, wonach Arbeitgebervereinigungen Tarifverträge frei abschließen können. Das Gericht müsse nun klären, „ob ausreichend gesellschaftliche Gründe vorliegen“, damit ein Verfassungsgrundsatz durch politischen Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden könne. (jök)

 
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