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Keine Toleranzzonen bei Radarfallen

21.10.2016 09:02 Uhr
Keine Toleranzzonen bei Radarfallen
Radarfallen können in NRW unmittelbar hinter Verkehrsschildern aufgebaut werden
© Foto: imago/Roland Mühlanger

Radarfallen können in Nordrhein-Westfalen unmittelbar hinter Verkehrsschildern mit Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt werden.

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Düsseldorf. Es muss in Nordrhein-Westfalen keinen kontrollierten Mindestabstand zwischen Verkehrsschild und Radarfalle geben, hat das Innenministerium in Düsseldorf in einer Antwort auf eine CDU-Anfrage klargestellt. Der Landtagsabgeordnete Theo Kruse hatte darauf hingewiesen, dass es in allen anderen Bundesländern Toleranzzonen von 100 oder 200 Metern zwischen Schild und Blitzern gebe. Dies verhindere, dass Verkehrsteilnehmer sich zu unzumutbaren Vollbremsungen animiert fühlten.

Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht das anders. Eine Toleranzstrecke hinter Temposchildern schaffe einen rechtsfreien Raum, argumentierte er und sagte: „Ein Verkehrszeichen entfaltet seine Wirkung grundsätzlich ab seinem Standort.“ Nicht angepasste oder überhöhte Geschwindigkeit sei eine Hauptunfallursache und allein im vergangenen Jahr für ein Drittel aller Unfalltoten verantwortlich gewesen. Damit werde sich die Landesregierung nicht abfinden. „Ziel muss es daher sein, dass sich alle Verkehrsteilnehmer jederzeit und überall an die Verkehrsregeln halten.“ (dpa)

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