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Keine Lkw-Maut-Ausweitung auf Landes- und Kommunalstraßen

06.09.2016 12:53 Uhr
Keine Lkw-Maut-Ausweitung auf Landes- und Kommunalstraßen
Im Gesetzgebungsverfahren zur Ausweitung der Lkw-Maut im nächsten Jahr hatten die Bundesländer vorgeschlagen, auch Landes- und Kommunalstraßen zu berücksichtigen
© Foto: Picture Alliance/blickwinkel/McPHOTO

Die Regierung hat einen entsprechenden Vorschlag der Bundesländer abgelehnt und den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes dem Bundesrat vorgelegt.

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Berlin. Bundesregierung und Bundesrat streiten über den Gesetzentwurf zu Ausweitung der Lkw-Maut ab Mitte 2018. Wie zwischen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vereinbart, will die Bundesregierung die Straßennutzungsgebühr nicht nur auf alle Bundesstraßen ausweiten, sondern auch bis spätestens Ende nächsten Jahres  prüfen, ob die Maut auch für kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und Fernbusse erhoben werden und sich auf die Lärmkosten erstrecken soll.

Die Länderkammer hatte den entsprechenden Gesetzentwurf vor der politischen Sommerpause in Berlin beraten und diesem grundsätzlich zugestimmt. Allerdings hat der Bundesrat weitergehende Vorschläge gemacht, die nun innerhalb der Regierung auf Vorbehalte gestoßen sind. Dazu zählt eine Erweiterung der Lkw-Maut auch auf Teile der Landes- und Kommunalstraßen, um Mautausweichverkehre zu vermeiden. Dies sei ähnlich der derzeitigen Regelung für ausnahmsweise bemautete Bundesstraßen denkbar, schreibt die Regierung.

„Um den Ausnahmecharakter nicht zu verwässern, kämen nur wenige Strecken in Betracht. Zudem stünde die Einbeziehung von einzelnen Landes- und Kommunalstraßen unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit“, heißt es einschränkend in der Begründung. Darüber hinausgehende Regelungen lehnt die Regierung ebenso ab wie der Vorschlag, die Nachrüstung von Euro-5-Lkw mit Stickoxidminderungssystemen durch günstigere Mautsätze zu fördern. Keine Zustimmung findet auch das Begehren der Länder, landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 Stundenkilometer im gewerblichen Güterverkehr von der Mautpflicht auszunehmen.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes jetzt dem Bundestag vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird anschließend in erster Lesung im Plenum des Bundestages debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist hierbei der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dieser berät den Gesetzentwurf und macht dem Plenum einem Beschlussvorschlag. Inwieweit der Ausschuss eine öffentliche Anhörung dazu beschließt, bleibt abzuwarten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses wird abschließend im Bundestag beschlossen.

Das Gesetz zur Ausweitung der Lkw-Maut soll Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Bis dahin sollen auch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. (jök/ag)

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