23.06.2010 |

Justizministerin sieht Führerscheinentzug skeptisch

Hamburg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe für kleinere Delikte. „Ich bin der Meinung, dass wir es bei der geltenden Rechtslage bewenden lassen sollten", sagte sie am Mittwoch am Rande der Justizministerkonferenz in Hamburg über den Vorschlag Niedersachsens, neben Geld- und Haftstrafen auch ein Fahrverbot als Ahndungsmöglichkeit zu etablieren.

Die Debatte um ein Fahrverbot als Hauptstrafe sei nicht neu, betonte die Ministerin. „Ich denke, die guten Argumente dagegen ziehen auch heute noch", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. So könnten Täter, die kein Auto besäßen, damit nicht belegt werden. Umgekehrt jedoch wäre ein Berufskraftfahrer von einem Fahrverbot besonders hart betroffen.

Ihrer Meinung nach reiche es aus, das Fahrverbot wie bisher als Nebenstrafe zu Geld- oder Haftstrafen zu verhängen. Bereits im Vorfeld der Konferenz sagte die Ministerin der „Bild"-Zeitung (Mittwoch): „Es dürfte sehr teuer und aufwendig werden, in jedem Einzelfall zu kontrollieren, ob Fahrverbote auch eingehalten werden". Außerdem sei ein Geringverdiener durch einen Führerscheinentzug viel härter getroffen „als ein Besserverdiener, der sich ein Taxi leisten kann", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

Auch der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL), zeigte sich zurückhaltend. Seiner Meinung nach sollte nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch gemeinnützige Arbeit in den Strafkatalog aufgenommen werden. Vor Beginn der Konferenz hatten sich Politiker aus Union und SPD für ein Fahrverbot als Hauptstrafe stark gemacht. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprachen sich dafür aus.

Kritik äußerten dagegen unter anderem Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, der Verkehrsclub Deutschland und die Linken. ADAC-Präsident Peter Meyer warnte vor einer Diskriminierung von Verkehrssündern: „Wer zu schnell fährt und deshalb vorübergehend seinen Führerschein abgeben muss, steht künftig im Verdacht, ein Ladendieb oder Schlimmeres zu sein." (tk/dpa)

 
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