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Interview: Wie streng kontrolliert das BAG die Schlüsselzahl 95?

21.08.2014 10:20 Uhr
Interview: Wie streng kontrolliert das BAG die Schlüsselzahl 95?
Peter Setzensack, Leiter der Kontrolleinheit beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Außenstelle München
© Foto: VR/Annika Beyer

Ab dem 10. September 2014 muss jeder Berufskraftfahrer die Schlüsselzahl 95 in seinen Führerschein eingetragen haben. Peter Setzensack vom BAG erklärt die möglichen Konsequenzen einer Missachtung.

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München. Ab dem 10. September 2014 gilt es: Jeder Berufskraftfahrer muss die Schlüsselzahl 95 in seinen Führerschein eingetragenhaben. Sie verbrieft die Grundqualifikation und die nötigen Weiterbildungen. Wem sie fehlt, dem drohen hohe Strafen. Ausreden wie: „Die habe ich nur vergessen einzutragen" oder „Ich bin noch in der Schulung" lassen die Kontrolleure nicht gelten. Aber nicht nur die Fahrer, auch die Unternehmer sind in der Haftung. Wie genau, das erklärt Peter Setzensack, Leiter der Kontrolleinheit beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Außenstelle München, im Interview mit der VerkehrsRundschau.

Was schätzen Sie, wie viele haben die Schlüsselzahl 95 noch nicht eingetragen?
Genau kann ich nicht sagen, wie viele Fahrer sich die Schlüsselzahl bereits in ihren Führerschein haben eintragen lassen. Es sind aber sicher schon viele, die die Schulungen bereits absolviert haben, bei denen noch der Eintrag der Schlüsselzahl fehlt. Die gehen jetzt zu den Führerscheinstellen und lassen sich die 95 eintragen. Bis zum Stichtag ist ja auch noch ein wenig Zeit.

Wie viel Zeit müssen die Fahrer für den Eintrag mitbringen?
Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Den Führerscheinstellen ist der Stichtag aber bekannt. Ich persönlich würde mit dem Eintrag aber nicht mehr allzu lange warten und lieber heute als morgen zu meiner Führerscheinstelle gehen.

Schaffen wir die 100 Prozent zum Stichtag 10. September?
Das glaube ich nicht. Die üblichen „Schlafmützen" wird es schon geben.

Was passiert, wenn Sie am 10. September einen Fahrer ohne eingetragene Schlüsselzahl 95 erwischen?
Das ist ganz klar: Die Kollegen, die draußen unterwegs sind, werden die Einhaltung der Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, insbesondere auch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein, kontrollieren. Bei einem Verstoß wird ein Kontrollbericht geschrieben und dieser damit zur Anzeige gebracht. Hinsichtlich Weiterverfolgung und Ahndung sowie der Höhe der festzusetzenden Geldbuße kommt es wie in anderen Bußgeldverfahren auch auf den jeweiligen Einzelfall an, besonders im Hinblick auf die neuen Vorschriften.

Der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Bußgeldkatalog zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sieht bei Verstößen des Fahrpersonals gegen die Einhaltung der Bestimmungen zur Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro pro Arbeitsschicht bei Fahrlässigkeit und 100 Euro pro Arbeitsschicht bei Vorsatz vor. Bei Unternehmerverstößen sieht der Katalog ein Bußgeld von 200 beziehungsweise 400 Euro pro Arbeitsschicht vor. Auch hier ist es das Bestreben des BAG, bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe ein zwischen dem BAG und den Länderbehörden abgestimmtes Verfahren anzuwenden. Die Gespräche hierzu laufen noch.

Ist der Unternehmer denn grundsätzlich mit von der Partie?
Ich gehe davon aus, dass es den Unternehmer immer auch betrifft. Denn der darf einen Fahrer ohne Schlüsselzahl nicht einsetzen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass nur ordnungsgemäß geschultes Personal seine Fahrzeuge steuert.

Kontrollieren Sie ab dem 10. September gezielt in Richtung Schlüsselzahl 95, vielleicht sogar mit extra Aktionen?
Nein. Das läuft ganz normal mit. Wir kontrollieren die Schlüsselzahl 95 ja bereits seit dem 10. September 2009, da derjenige, der nach diesem Datum seinen Führerschein gemacht hat, den Eintrag 95 ja schon haben muss. Bei unseren Kontrollen prüfen wir den Führerschein und die Eintragungen der Schlüsselzahl grundsätzlich ganz automatisch mit.

Lassen Sie zumindest kurz nach dem 10. September Milde walten?
Seit September 2009, also seit fünf Jahren, steht der Termin für die Qualifizierung beziehungsweise Weiterbildung fest. Wir kontrollieren, in Abstimmung mit den Polizeien der Länder, nach den Bestimmungen des Gesetzes.

Das Interview führte VerkehrsRundschau-Redakteur Serge Voigt

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