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Interview: Was passt Ihnen an den neuen VBGL nicht?

01.08.2013 16:18 Uhr
Interview: Was passt Ihnen an den neuen VBGL nicht?
Detlef Neufang ist BWVL-Geschäftsführer
© Foto: BWVL

Im Interview: Warum der Geschäftsführer des Verladerverbandes BWVL, Detlef Neufang, die neuen BGL-Vertragskonditionen ablehnt.

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Die neuen VBGL stoßen bei der verladenden Wirtschaft auf Kritik. Was passt Ihnen denn an dem Kleingedruckten des BGL nicht?

Die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) versuchen, die Haftung des Auftragnehmers inadäquat gering zu halten, den Auftraggeber aber stärker in die Pflicht zu nehmen. Das Bedingungswerk des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) limitiert zum Beispiel die Haftung des Spediteurs für Vermögensschäden, die er durch speditionsunübliche, logistische Zusatzleistungen verursacht, auf inakzeptable 20.000 Euro, bei Serienschäden auf 100.000 Euro. Der Absender soll aber in seinen Geschäftsbedingungen eine Haftungsbegrenzung für von ihm verursachte Schäden nicht unter einer Million Euro vornehmen dürfen. Zudem hebeln die VBGL die gesetzlichen Neuregelungen, die sich aus der Reform des Seehandelsrechts ergeben, zum Teil aus.

Auf welche Klauseln spielen Sie genau an?

Auf den Haftungsausschluss bei nautischem Verschulden. Nach den VBGL in der Fassung vom 13. Juni 2013 soll der Spediteur bei einem Multimodaltransport unter Einschluss einer Seebeförderung nicht für Schäden haften, die durch Fehler bei der Führung des Schiffes oder durch Feuer an Bord entstanden sind. Und dies, obwohl der Gesetzgeber nach über 100 Jahren nun endlich geregelt hat, dass derjenige, der beim Seetransport einen vermeidbaren Fehler macht, für Güterschäden, die hierdurch entstehen, einstehen und Ersatz leisten muss.

Das heißt, der Auftraggeber trägt das Risiko.

Das ist eine Rolle rückwärts in die Zeit der christlichen Seefahrt. Das Argument, der Spediteur könne den Reeder im Schadenfall nicht in Regress nehmen, weil dieser nicht nach deutschem Seefrachtrecht arbeite, sondern nach internationalen Übereinkommen, zieht nicht: Deutschland ist die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt. Niemand hindert den Spediteur, sich Geschäftspartner zu suchen, die den Transport nach unseren Regeln durchführen. Davon abgesehen ist es möglich, Schäden zu versichern.

Das letzte Wort bei Vertragsgesprächen hat oft der Verlader. Haben die VBGL in der jetzigen Form insofern eine Chance im Markt?

Die VBGL haben im Markt bisher nur eine geringe Rolle gespielt und ich glaube, daran dürfte sich nichts ändern. Ich kann der Verladerschaft nicht raten, sie zu akzeptieren.

Was empfehlen Sie derzeit Mitgliedern, die mit den neuen VBGL konfrontiert werden?

Dass sie eigene Vergabebedingungen verwenden und darin ausschließen, dass die VBGL oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmer gelten. Das geht aber nur, wenn man eine gewisse Marktstellung hat. Wir stellen unseren Mitgliedern ein Vertragsmuster zur Verfügung, die VBWVL, an dem sie ihre Geschäftsbedingungen orientieren können.


Zur Person: Detlef Neufang wurde am 29. September 1957 in Neunkirchen im Saarland geboren. Der Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht ist seit 1996 Geschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL).

Das Interview führte André Gieße

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