Leasing – schont die Bilanz

Die beherrschende Form der Finanzierung ist das Leasing. Wie bei der Miete liegt der größte Vorteil darin, dass diese Finanzierungsart keine Auswirkung auf die Bilanz hat. Die Leasingraten können als Kosten verbucht werden und mindern damit den zu versteuernden Gewinn. Allerdings muss dabei die so genannte 40/90 Regel beachtet werden. Um die Kosten für das Leasing steuerlich geltend machen zu können, muss die Laufzeit mindestens 40 Prozent, darf aber höchstens 90 Prozent der betrieblichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes ausmachen. Bei neuen Lastwagen beträgt die wirtschaftliche Nutzungsdauer meist fünf Jahre (60 Monate). Somit muss der Leasingvertrag mindestens 24 Monate laufen (40% von 60 Monaten). Die maximale Laufzeit darf nicht länger als viereinhalb Jahre sein (90% von 60 Monaten). Für die Betriebskosten, wie Wartung und Versicherungen muss der Leasingnehmer auskommen. Am Ende der Vertragslaufzeit kann das Fahrzeug dann gekauft oder einfach an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden.

Das Mieten und Leasen von Fahrzeugen hat noch weitere Vorteile. Auf gesetzliche Änderungen wie verschärfte Abgasnormen oder Zufahrtsbeschränkungen in Städten können Unternehmen schneller reagieren. Bis ein gekaufter Fuhrpark umgerüstet oder ausgetauscht ist, dauert es seine Zeit. Von den Kosten ganz zu schweigen.

 

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