Mehrwertsteuer-Erstattung
In vielen europäischen Ländern können ausländische Unternehmen die Mehrwertsteuer auf die im Ausland erworbenen Waren und Dienstleistungen zurückerstattet bekommen. Die DKV übernimmt die komplette Abwicklung für erbrachte Mehrwertsteuerleistungen (auch Fremdbelege).
Normalerstattung: Die Mehrwertsteuer wird nach Erstattung durch die Finanzbehörden abzüglich einer geringen Gebühr mit der DKV-Rechnung gutgeschrieben.
Net Invoicing Program (NIP): Die Auslandsmehrwertsteuer wird nach Eingang der kompletten Belege direkt mit der nächsten DKV-Rechnung gutgeschrieben. Das bedeutet mehr Liquidität durch die gewonnenen Zinsvorteile.

