29.07.2009 |
In Italien gilt künftig Null-Promille-Grenze für LKW-Fahrer
Rom. Die Abgeordnetenkammer in Rom hat einen Zusatz zur Straßenverkehrsordnung verabschiedet, die der größeren Sicherheit auf Italiens Straßen dienen soll. Wichtige Änderungen betreffen die Einführung einer Null-Promille-Grenze für Führerscheineulinge und Berufskraftfahrer. LKW-Fahrer müssen zudem künftig eine medizinische Bescheinigung vorlegen betreffend Alkohol- und Drogenkonsum. Die Straßenpolizei kann nun auch – mit Hilfe medizinischen Personals – Drogentests auf der Straße durchführen.
Bis auf 15 Jahre Haft wurde die Höchststrafe angehoben für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogenkonsum Unfälle mit Personenschaden verursachen. Ärzte werden verpflichtet, Meldung zu machen, wenn ein Patient entsprechend seinem generellen Gesundheitszustand nicht mehr fahrtüchtig erscheint. Darüber hinaus ist angedacht auch für PKW Fahrtenschreiber einzuführen.
Die zweite Parlamentskammer derSenat will dem Gesetz möglichst schnell zustimmen, damit es noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann. (rp)
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