Bonn. Unternehmen, die Ware aus Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind, nach Deutschland importieren, können für Sammelsendungen noch bis 31. Oktober 2015 papiergestützte Empfängerlisten zur Zollanmeldung verwenden. Das gab die deutsche Zollverwaltung bekannt. Die Übergangsfrist sei jedoch zum letzten Mal verlängert worden. Danach seien Zollanmeldungen grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, teilte der deutsche Zoll mit.
Bei der Sammelverzollung trägt der Importeur im Rahmen der Einfuhrverzollung unter Empfänger „Verschiedene“ ein und legt der Sendung eine Papierliste der jeweiligen Empfänger bei. Somit muss er nicht für jede einzelne Lieferung eine separate Zollanmeldung erstellen.
In Deutschland ist die Verwendung dieser Praxis befristet gewesen bis zur Anwendbarkeit des Modernisierten Zollkodex (MZK) der EU. Ursprünglich war der Wegfall bereits im Jahr 2012 geplant.
Die neuen Regeln gelten für den Warenverkehr zwischen allen Drittländern und Deutschland. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist daher darauf hin, dass die Umstellung auf elektronische Verfahren bei der Einfuhrabwicklung zwingend erforderlich ist.
Zum Beispiel auf das automatisierte Tarif- und lokale Zollabwicklungssystem (Atlas). Die Teilnahme an dem IT-Verfahren des deutschen Zolls setzt bestimmte Hard- und Software-Ausstattungen voraus.
Nach Angaben des deutschen Zolls bieten zertifizierte Softwareanbieter unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten an. Diese können in kompletten Inhouse-Lösungen bestehen oder über einen zwischengeschalteten Dienstleister laufen. (ks)