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Horch sieht Elbvertiefung nicht gefährdet

24.11.2014 16:14 Uhr
Horch sieht Elbvertiefung nicht gefährdet
Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sieht der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes gelassen entgegen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sven Hoppe

Auch bei strenger Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sieht sich Hamburg gut gerüstet. Ein Gutachten belegt geringe Auswirkungen der Elbvertiefung auf die Wasserqualität.

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Hamburg. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sieht die Fahrrinnenanpassung der Elbe nicht durch die für Februar erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Anwendung der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet. Das sagte Horch vor der Presse in Hamburg. „Wir sind sicher, dass die Elbvertiefung kommt, allerdings wissen wir noch nicht genau wann“, erklärte der Senator.

EuGH-Vorgaben sind kein Problem

Keine schlaflosen Nächte bereitet Horch das Plädoyer des Generalanwaltes am EuGH, der eine strenge Auslegung der Richtlinie gefordert hat. Grund: Die Hamburger Planungsbehörden hatten bereits 2013 einen Fachbeitrag erstellt, der die Auswirkungen der Fahrinnenanpassung auf die Wasserqualität der Elbe bei Anwendung einer engen Auslegung der umstrittenen Richtlinie untersucht hat. Demnach sind die Verschlechterungen in den sechs untersuchten Oberflächenwasserkörpern mäßig bis sehr gering – und treten teilweise nur vorübergehend in der Bauphase auf.

„Denn selbst wenn der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts folgt, dann wären die Planfeststellungsbehörden mit ihrer vorsorglich vorgetragenen Hilfsargumentation diesen Anforderungen mehr als gerecht geworden.“, schreibt Horchs Behörde für Wirtschaft und Arbeit. Die Planungsbehörden von Bund und Land seien darüber hinaus bereits dabei, die vom Bundesverwaltungsgericht geäußerten Bedenken durch eine vertiefte Darstellung und weitergehende fachliche Untersetzung Rechnung zu tragen. „Dann aber wäre eine Elbvertiefung auch nach jedem strengeren Ansatz als bisher genehmigungsfähig“, heißt es in dem Schreiben.

Die Leipziger Richter müssen nach dem Spruch des EuGH die Wasserrahmenrichtlinie auf die Elb- und die Weservertiefung anwenden. Bei einem negativen Einfluss auf die Gewässerqualität müsste dieser gegen ein überragendes öffentliches Interesse abgewogen werden, das Hamburg bereits nachgewiesen hat. (hel)

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