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Hintergrund: Während einer Lärmpause muss es nicht ruhig sein

03.06.2015 14:03 Uhr
Hintergrund: Während einer Lärmpause muss es nicht ruhig sein
Zur Reduzierung des Fluglärms setzt Frankfurt nun auf Lärmpausen
© Foto: picture alliance / Arco Images GmbH

Eine Lärmpause setzt keine vollständige Stille voraus. Allerdings soll ein normaler Schläfer bei gekipptem Fenster weiterschlafen können.

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Wiesbaden.  Eine Lärmpause bedeutet nicht, dass es in dieser Zeit auch völlig ruhig sein muss. Ein normaler Schläfer soll bei gekipptem Fenster weiterschlafen können, lautet die Regelung für den Frankfurter Flughafen. Dafür werden vom Gesetz her im Innenraum stündlich maximal sechs sogenannte Schallereignisse mit einem Pegel von 43 Dezibel zugelassen.

Das entspricht nach Angaben des Verkehrsministeriums etwa sechs einzelnen Anschlägen auf einer Computertastatur. Außen darf der maximale Pegel bei sechs Schallereignissen von 58 Dezibel liegen. (dpa)

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