20.02.2009 |

Harmonisierung: Beantragung von Fördermitteln ab sofort möglich

Köln. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums gewährt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab sofort Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Diese Zuwendungen beziehen sich auf das seit Beginn des Jahres aufgelegte „Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung“ von Arbeitnehmern zur Verbesserung der betrieblichen Einsatzfähigkeit sowie auf das „De-Minimis -Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt“. Hierbei können etwa für die Nachrüstung eines Partikelfilters oder für die Anschaffung einer Telematiklösung Beihilfen beantragt werden.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen auf der Internetseite des BAG zum Abruf bereit. Zuwendungen für 2009 können bis zum 15. Mai diesen Jahres gestellt werden. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG. Für Fragen zum Antragsverfahren hat das BAG auch eine Hotline eingerichtet.

Mehr über das neue Förderprogramm des Bundes finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe der VerkehrsRundschau. (sb)

 
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