19.09.2008 |

Hamburger Hafen: Freihafenstatus behindert den Verkehrsfluss

Hamburg. Die Aufhebung des Freihafenstatus im Hamburger Hafen wird aus Sicht der Hamburger Wirtschaftsbehörde zu einer deutlichen Entspannung der Verkehrsabläufe führen, und zwar sowohl innerhalb des Hamburger Hafens als auch darüber hinaus. „Damit verschwindet der Bottleneck-Effekt der Landübergänge“, stellte Manfred Lojenburg Zollreferent bei der der Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Aussicht. Im Einzelfall heißt das: Bislang wird der LKW-Verkehr über sieben Straßenübergänge abgewickelt. Für den Bahnenverkehr sind es fünf mit einer zentralen Warenabfertigung auf dem Rangierbahnhof Alte Süderelbe. Für den Schiffsverkehr stehen mehrere so genannte Wasserübergänge zur Verfügung. Mit dem Wegfall des Freihafenstatus werden diese Übergänge obsolet.

Für Behinderungen im Straßenverkehrsfluss innerhalb des Hafens sorgen auch immer wieder die so genannten „Nicht-Zollbeteiligten“. Das sind zum Beispiel auch die Fahrer von KEP-Unternehmen, die den Freihafenbereich passieren müssen, weil dieser Weg eine deutliche Abkürzung für sie darstellt. Mit dieser Passage ist allerdings ein erheblicher Administrationsaufwand seitens des Zolls verbunden. So müssen die Zollbeamten im Freihafen beispielsweise zwei Millionen „Statusnachweise“ erstellen. Für Staus und Wartezeiten an den Landübergängen sorgen auch immer wieder Leefahrzeuge, die den Freihafen verlassen wollen, dafür jedoch durch die Zöllner kontrolliert werden müssen. Das sind im Jahr eine Million sowie LKW mit so genannten Gemeinschaftswaren.

Zu den Nutznießern einer Freizonen-Aufhebung gehören unter anderem auch die großen Containerterminals. Deren landseitige Vor – und Nachlaufverkehre per LKW könnten künftig optimiert werden.

Lojenburg berichtete, dass die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung des Freihafens – das heißt Reduzierung auf einen Kern oder vollständige Abschaffung – noch in diesem Jahr ansteht. Danach würden die entsprechenden Veränderungen bei dem für den Zoll zuständigen Bundesfinanzministerium beantragt. Das könnte dann im Laufe von 2009 der Fall sein. Danach müsste den Betrieben im Hamburger Freihafen, von denen derzeit noch längst nicht alle für die Abschaffung des Freizonenstatus sind, eine Übergangszeit von „ein bis zwei Jahren“ eingeräumt werden. Danach begönne für den Elbe-Hafen ein neues Zoll-Zeitalter. (eha)

 
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