28.11.2008 |

Hafen Hamburg: Freihafen-Verkleinerung kommt übereilt

Hamburg. Die Entscheidung des Hamburger Senats, den Freihafen bis Ende 2010 deutlich zu verkleinern, ist „völlig übereilt“. Zu dieser Einschätzung kommt die Initiative Pro Freihafen nach internen Beratungen über den am Dienstag dieser Woche bekannt gegebenen Beschluss des schwarz-grünen Senats (VR berichtete). Immerhin bleibe der schwache Trost, dass das 120 Jahre alte Freihafen-Regime nicht doch vollständig abgeschafft werde, was als Option durchaus im Raum stand.

Nach Einschätzung von Ralf Nörtemann, Sprecher der 2005 gegründeten Initiative mit 140 Mitgliedern, ist „völlig unklar, wie zukünftig die Zollabwicklung im Hamburger Hafen ablaufen soll“. Leider habe sich die Zollverwaltung dazu bislang nicht geäußert. Nörtemann: „Vermutlich hat sich darüber in der Bundesfinanzdirektion auch noch niemand ernsthaft Gedanken gemacht.“

Ein großes Ärgernis stellt aus Sicht der Initiative auch dar, dass die Hafenbetriebe sich gleich zwei Mal innerhalb kürzester Zeit anpassen müssten. So würden für die neuen EU-Zollvorschriften erst 2013 die entsprechenden Durchführungs-Verordnungen vorliegen. Zum 1. Januar 2011 aber soll es nur noch die Mini-Freihafenzone geben.

Ein großes Fragezeichen setzt der Zusammenschluss von Lager- und Umschlagfirmen, Speditionen, Handelsbetrieben und Betrieben weiterer Branchen hinter der Aussage von Hafen- und Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU), wonach die Verkleinerung des Freihafens auch bewirken werde, dass der Verkehrsfluss in Hamburg Stadtgebiet verbessert wird. Vielmehr rechnet Nörtemann damit, dass die Verkehrswege im Hafen ebenfalls schnell überlastet werden. Er beruft sich dabei auf Einschätzungen der Hamburg Port Authority, wonach der Durchgangsverkehr im Hafen um gut 20 Prozent zulegen dürfte.

Die Verkleinerung des Freihafens müsse unbedingt einher gehen mit einer nachweisbaren Unterstützung der davon betroffenen Firmen, in der Regel kleine und mittelgroße Betriebe. Dabei reicht das Hilfsspektrum von der „Beratung“ gegenüber der Zollverwaltung bis hin zu Landesbürgschaften für jene Firmen, die durch die Neuordnung des Freihafens unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten könnten. (eha)

 
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