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Gute Besserung!

21.04.2015 14:11 Uhr
Gute Besserung!
Wer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit kann, sollte einiges beachten.
© Foto: Fotolia/apops

Was darf mein Chef von mir verlangen, wenn ich krank bin? Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen!

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München. Der Kopf fühlt sich an, als würde ihn jemand mit dem Presslufthammer bearbeiten. Die Körpertemperatur geht kontinuierlich nach oben und erklimmt schon bald die 40-Grad-Marke. Aufstehen geht definitiv nicht. Geschweige denn arbeiten! In diesem Jahr hat die Grippewelle wieder einmal besonders heftig zugeschlagen. Aber es muss ja nicht unbedingt der Influenza-Virus sein, der einen „lahmlegt“. Viele wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie als Arbeitnehmer haben, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen und was Sie getrost vergessen können. Damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen!

  • Rechtzeitig krank melden: Eine Krankmeldung muss bereits bei Dienstbeginn vorliegen. Ansonsten verstößt der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten – und muss mit einer Abmahnung rechnen.
  • Fristen beachten: Bis zu drei Tage kann man – sofern es keine anderen Regelungen gibt – ohne Krankschreibung des Arztes daheim bleiben. Spätestens ab dem vierten Tag müssen Sie Ihrem Arbeitgeber diese aber vorlegen.
  • Telefon bereithalten? Gerade in den Wintermonaten grassieren regelmäßig regelrechte Krankheitswellen. Verwaiste Büros und verzweifelte Chefs sind die Folge. Die rufen auch gern mal beim Arbeitnehmer an, weil sie etwas wissen möchten. Aber: Wer krank ist, muss für den Chef nicht erreichbar sein.
  • Aktiv sein: Nicht jede Krankheit fesselt ans Bett. Darf man sich also mit der besten Freundin in einer Bar einen Cocktail genehmigen, wenn man krankgeschrieben ist, weil man sich den Arm gebrochen hat? Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert oder im Gegenzug die Heilung nicht gefährdet. Je nachdem, was man hat, muss man also nicht unbedingt den ganzen Tag daheim sitzen und Däumchen drehen.
  • Kündigung erlaubt: Darf ein Chef seinen Arbeitnehmer kündigen, weil der ständig krank ist? Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Angestellter beispielsweise muss über Jahre hinweg regelmäßig mehr als sechs Wochen krankgeschrieben sein. Oder: Ein Mitarbeiter hat eine Langzeiterkrankung ohne Aussicht auf Heilung. Übrigens können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern sehr wohl während einer Krankheit kündigen, wenn dies aus anderen Gründen geschieht.
  • Krank im Urlaub: Wer krank ist, kann nicht im Urlaub sein. Bereits genommener Urlaub verfällt bei Krankheit also nicht. Auch hier gilt: Man muss sich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber krankmelden, wenn man keine Ferientage verschenken will.
  • Wann daheim bleiben? 14,7 Tage pro Jahr sind die Deutschen durchschnittlich krankgeschrieben. Aber ab wann gilt man als zu krank zum Arbeiten? Die einen bleiben schon zu Hause, wenn sie zweimal husten. Andere schleppen sich mit Hals- und Gliederschmerzen ins Büro. Generell gilt: Es muss dem Mitarbeiter unmöglich sein, seiner Arbeit nachzugehen. Allerdings variiert das Empfinden stark, wann man sich krank fühlt. Neben dem eigenen Wohlbefinden sollte man auch an die Gesundheit der Kollegen denken. Andersherum gilt: Wer fit ist, kann zur Arbeit gehen, auch wenn er noch krankgeschrieben ist. Die Krankschreibung ist nur eine Einschätzung, wie lange jemand voraussichtlich krank ist. Ist man früher gesund, verfällt sie. (ts)
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