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Grenzkontrollen treffen Transportgewerbe

15.02.2016 10:01 Uhr
Grenzkontrollen treffen Transportgewerbe
Durch Wartezeiten an den Grenzen entstehen hohe Kosten
© Foto: Picture Alliance/apa/Roland Mühlanger

Nach Schätzungen der EU-Kommission würden allein im Straßentransport 3,4 Milliarden Euro Schaden entstehen. Der BGL hat Bundesverkehrsminister Dobrindt um Hilfe gebeten.

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Brüssel. Die Wiedereinführung von Personenkontrollen im Schengen-Raum hätte nach Einschätzung der EU-Kommission weitreichende ökonomische Folgen. Alleine im Verkehrssektor würden Kosten zwischen 5 und 18 Milliarden Euro pro Jahr anfallen. In einer von der Kommission beschlossenen Mitteilung heißt es: „Am wahrscheinlichsten sind zusätzliche Kosten von 7,1 Milliarden Euro. Davon entfallen 3,4 Milliarden Euro auf den Straßentransport (für Wartezeiten von einer Stunde für 57 Millionen grenzüberschreitende Transporte pro Jahr), 2,6 Milliarden auf zusätzliche Reisezeiten und 1,1 Milliarden Euro auf Sach- und Personalkosten für die Grenzkontrollen. Davon betroffen wäre auch der Warenverkehr über diese Grenzen: 1,7 Milliarden Tonnen pro Jahr.

Nach einer Studie der Denkfabrik „France Strategie“ würde der Handel zwischen den Schengen-Staaten durch eine dauerhafte Wiedereinführung von Grenzkontrollen um etwa zehn Prozent sinken. Hinzu kämen die indirekten Kosten durch die Lockerung der in den letzten Jahren gewachsenen Verflechtung der nationalen Wirtschaftsräume, die nach Ansicht der Kommission „dramatisch höher“ sein würden als die direkten Kosten.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) um Hilfe gebeten. Ein besonderes Problem für die Transportunternehmen und deren Fahrer ergebe sich darüber hinaus, weil die Transportabläufe seitens des Gesetzgebers europaweit in ein enges Korsett eingebunden seien. Oftmals führe bereits eine halb- oder einstündige Wartezeit an der Grenze dazu, dass Fahrer, um ihre Lenkzeiten einzuhalten, ungeplant eine Lenkzeitpause oder eine Ruhezeit einlegen müssten. Dies könne nicht zuletzt dazu führen, dass ein aus dem Ausland kommender Lkw-Fahrer nicht mehr vor Beginn des Sonntagsfahrverbots sein Zuhause erreiche und das Wochenende auf einem Rasthof verbringen müsste.

Der Verband plädiert dafür, bei der Kontrolle und Ahndung von Fahrerverstößen gegen die EU-Sozialvorschriften Augenmaß zu wahren und bei Überschreitungen der erlaubten Lenk- und Schichtzeiten aufgrund von Grenzkontrollen unangemessene Härten zu vermeiden. Zwar seien für Kontrollen in Deutschland weitestgehend Länderbehörden zuständig. Aus diesem Grund sollte diese Thematik, so der BGL, mit Unterstützung des Bundesverkehrsministers in Bund-Länder-Gremien thematisiert werden. Ergebnis dieser Abstimmung sollte es sein, die Fahrer nicht zu den Leidtragenden einer Situation zu machen, die sie selbst nicht verschuldet haben, sie aber dennoch unvermeidlich trifft. (tw/ks)

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