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Gericht weist Regionalklage gegen Fret SNCF zurück

09.01.2015 10:45 Uhr
Gericht weist Regionalklage gegen Fret SNCF zurück
Die im Bahnfrachtbereich dominierenden Gewerkschaften Sud und CGT sind gegen die geplante Neuorganisation des Frachtsektors bei der französischen Staatsbahn SNCF
© Foto: SNCF

Zwei Arbeitnehmervertretungen hatten sich bei der Neuorganisation des Frachtsektors bei der Bahn in Frankreich nicht ausreichend einbezogen gefühlt. Jetzt wollen sie möglicherweise in Berufung gehen.

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Paris. Mit ihrer Forderung nach Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Staatsbahn SNCF sind in der Normandie zwei Arbeitnehmervertretungen bei der Grossen Instanz des Amtsgerichts in Rouen gescheitert. Erhoben hatten sie das für „Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen“ zuständige Komitee und das „Betriebskomitee Fracht“. In erster Instanz bezeichneten die Richter das Ersuchen als „nicht zulässig“ (non recevable) und lehnten die Forderung ab. Gegenstand war die Vorgehensweise der Bahn bei der Neuorganisation des Frachtsektors.

Die Planung für einen seit Anfang November in Kraft getretenen Plan namens „Ambition in der Normandie“ sei ohne ihre hinreichende Einbeziehung durchgeführt und verabschiedet worden, bemängelten die beiden Komitees. Das Gericht erklärte dazu, sie seien bei ihm vor Ende der für die Beratungen zwischen Unternehmen und Personalvertretungen gesetzlich vorgeschriebenen drei Monate nicht vorstellig geworden, um diese Frist verlängern zu lassen.

Die im Bahnfrachtbereich dominierenden Gewerkschaften Sud und CGT sind gegen den Neuordnungsplan. Er ziele darauf ab, die Hälfte der momentan 200 Arbeitsplätze zu streichen, was „einen fatalen Schlag für die Bahnfracht“ in der Region bedeuten würde. Trotz des guten Willens, der dem Leiter des Seehafens von Rouen bescheinigt wird, sei dort der Bahnfrachtanteil am multimodalen Umschlag seit 2008 von zehn Prozent auf nur noch fünf Prozent fünf Jahre später gesunken. Die CGT schloss nicht aus, gegen den Entscheid des Gerichts Berufung einlegen zu wollen. (jb)

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