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Gericht verurteilt Brinkman Trans-Holland wegen Sozialdumping

14.02.2017 13:37 Uhr
Gericht verurteilt Brinkman Trans-Holland wegen Sozialdumping
Brinkman Trans-Holland soll gegen Sozialvorschriften verstoßen haben
© Foto: Brinkman Trans-Holland

Das Unternehmen soll Lkw-Fahrer aus den polnischen und moldawischen Niederlassungen des Unternehmens in den Niederlanden eingesetzt haben, ohne ihnen niederländische Löhne zu zahlen.

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Assen. Ein Gericht in Assen hat den niederländischen Logistikdienstleister Brinkman Trans-Holland aus Emmen an der deutsch-niederländischen Grenze bei Meppen wegen Verstößen gegen die Sozialvorschriften verurteilt. Brinkman habe Lkw-Fahrer aus den polnischen und moldawischen Niederlassungen des Unternehmens in den Niederlanden eingesetzt, ohne ihnen niederländische Löhne zu zahlen. Außerdem hätten Lkw-Fahrer regelmäßig und rechtswidrig ihre Ruhezeiten in Fahrerkabinen verbracht. Der zuständige Richter forderte Brinkman dazu auf, die Missstände sofort zu beheben. Ansonsten würden Strafzahlungen von 5000 Euro pro Verstoß fällig. Brinkman will gegen das Urteil in Berufung gehen.

„Wir freuen uns, dass der Richter jetzt einen Schlussstrich unter diese Praktiken des Sozialdumpings gezogen hat”, zitiert die niederländische Fachzeitschrift TTM Edwin Atema von der Gewerkschaft FNV, die gegen Brinkman geklagt hatte. Dabei scheint der Richterspruch zu den Fahrerkabinen zumindest strittig. Rechtsexperten gaben gegenüber TTM zu bedenken, dass es ein klares Verbot zum Verbringen der Ruhezeiten in der Fahrerkabine in den Niederlanden nicht gebe. Aktuelle Forderungen von Gewerkschaften, daran etwas zu ändern, werden von der zuständigen Verkehrsministerin geblockt.

Dagegen sehen die Rechtsexperten das Urteil zum Zahlen des niederländischen Lohns als gerechtfertigt. Das Gericht habe deutlich machen können, dass es sich bei den Niederlassungen von Brinkman in Polen und Moldawien lediglich um Scheinkonstruktionen gehandelt habe, um niedrigere Löhne für Fahrer zu rechtfertigen.

Das Gericht in Asse forderte Brinkman außerdem dazu auf, die Verkürzung der Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden pro Woche gegen drei Lkw-Fahrer, die FNV-Führungsmitglieder sind, wieder rückgängig zu machen. Die Kürzung sei erfolgt, obwohl regelmäßig Überstunden von den Fahrern verlangt würden. Sie hatten sich für die Einhaltung der Rahmentarifvereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingesetzt. (kw)

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