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Gericht: Kein Anspruch auf LKW-Parkplatz in Wohngebiet

30.05.2011 09:52 Uhr
Gericht: Kein Anspruch auf LKW-Parkplatz in Wohngebiet
Ausgewiesene Parkplätze sind aufzusuchen
© Foto: eha

LKW-Fahrer müssen auch bei Expresstätigkeiten einen ausgewiesenen Parkplatz aufsuchen

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Göttingen. Selbstständige Fernfahrer dürfen ihren LKW über Nacht oder an Wochenenden nicht in einem Wohngebiet abstellen, nur damit sie bei einem Auftrag schneller startbereit sind. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden (AZ.: 1 A 126/10).

Die Richter wiesen in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage eines Fahrers aus Göttingen zurück, der als Subunternehmer für eine größere Firma tätig ist. Der Mann hatte angeführt, er müsse sofort starten können, wenn er Expressaufträge erhält. Die Richter dagegen entschieden, es sei dem Fahrer zuzumuten, seinen LKW über Nacht und an Wochenenden in einigen Kilometern Entfernung auf einer als Parkplatz zugelassenen Fläche abzustellen. (dpa) 

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KOMMENTARE


walter

06.07.2012 - 14:14 Uhr

Was nützt einem hier einen Kommentar abzugeben,wenn sich nichts an der Lage ändert. Der Kommentar nicht gedruckt wird.Oder die Leute die was ändern könnten dass überhaupt nicht lesen geschweige Sie das garnicht Interessiert,was man ändern könnte und müsste.


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