Koblenz. Containerschiffe eines Reeders dürfen an den Neckar-Schleusen bevorzugt behandelt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 8 A 10101/14.OVG). Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz, die unter anderem für den Ober- und Mittelrhein sowie den Neckar zuständig ist, hatte dem Unternehmen auf fünf Jahre befristet ein sogenanntes Vorschleusungsrecht eingeräumt. Dagegen wehrten sich Binnenschiffer, die darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sahen.
Gemäß des Vorschleusungsrechts haben die drei Containerschiffe des Unternehmens, die zwischen Stuttgart und Mannheim verkehren, an den 27 Schleusen auf dem Neckar Vorrang vor wartenden Schiffen. Die Behörde hatte das mit dem verkehrspolitischen Ziel begründet, mit der Containerschifffahrt mehr Güterverkehr von der Straße und der Schiene auf das Wasser verlagern zu wollen. Die OVG-Richter folgten dieser Auffassung und nannten das Vorschleusungsrecht gerechtfertigt.
Angesichts der Konkurrenzsituation in der Containerschifffahrt sei es wichtiger als bei der übrigen Güterschifffahrt, Termine einzuhalten. Gerade am Neckar sei das wegen der vielen Schleusen schwer. (dpa)
Horst Herweck