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Gericht: Behörde darf Reeder an Neckarschleusen bevorzugen

10.10.2014 14:53 Uhr
Gericht: Behörde darf Reeder an Neckarschleusen bevorzugen
Bestimmte Schiffe dürfen laut eines aktuellen Urteils an den Neckarschleusen auch weiterhin bevorzugt werden
© Foto: Picture Alliance/dpa/Norbert Försterling

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion hatte einem Unternehmen auf fünf Jahre befristet ein sogenanntes Vorschleusungsrecht eingeräumt. Das ist rechtens.

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Koblenz. Containerschiffe eines Reeders dürfen an den Neckar-Schleusen bevorzugt behandelt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 8 A 10101/14.OVG). Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz, die unter anderem für den Ober- und Mittelrhein sowie den Neckar zuständig ist, hatte dem Unternehmen auf fünf Jahre befristet ein sogenanntes Vorschleusungsrecht eingeräumt. Dagegen wehrten sich Binnenschiffer, die darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sahen.

Gemäß des Vorschleusungsrechts haben die drei Containerschiffe des Unternehmens, die zwischen Stuttgart und Mannheim verkehren, an den 27 Schleusen auf dem Neckar Vorrang vor wartenden Schiffen. Die Behörde hatte das mit dem verkehrspolitischen Ziel begründet, mit der Containerschifffahrt mehr Güterverkehr von der Straße und der Schiene auf das Wasser verlagern zu wollen. Die OVG-Richter folgten dieser Auffassung und nannten das Vorschleusungsrecht gerechtfertigt.

Angesichts der Konkurrenzsituation in der Containerschifffahrt sei es wichtiger als bei der übrigen Güterschifffahrt, Termine einzuhalten. Gerade am Neckar sei das wegen der vielen Schleusen schwer. (dpa)

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KOMMENTARE


Horst Herweck

12.10.2014 - 11:36 Uhr

Dieses Urteil ist ein Verstoß gegen Artikel 1 des Grundgesetzes. Durch die Behauptung, der Transport von Containern sei wichtiger als der Transport anderer Güter, wird es dem Reeder erleichtert, Geld zu verdienen. Dies auf Kosten anderer, die dadurch Termine nicht einhalten können, höhere Frachtpreise kalkulieren müssen, weshalb vielleicht auch andere Transporte vom Neckar abwandern. Wenn Containertransporte auf dem Neckar nur möglich sind, wenn andere dadurch behindert oder benachteiligt werden, haben diese Transporte keinen wirtschaftlichen Sinn. Diese Urteil verstößt im übertragenen Sinn auch gegen Artikel 3, da der Reeder durch diese Regelung bevorzugt wird. Einerseits dadurch, dass der Containertransport auf dem Neckar als wichtiger dargestellt wird als die anderen Güter, die auf dem Neckar transportiert werden, anderseits da dies auf Kosten anderer geschieht. Auch die Aussage des Richters: Angesichts der Konkurrenzsituation in der Containerschiffahrt sei es wichtiger als bei der übrigen Güterschiffahrt, Termine einzuhalten, kann so gedeutet werden, dass dieses Recht nur diesem einen Containertransporteur zugestanden wird. Gerade am Neckar sei das wegen der vielen Schleusen schwer. Das heißt, der Reeder wird auch anderen gegenüber, die auf dem Neckar Container transportieren wollen bevorzugt. Vielleicht hat er auch eine Sonderrecht, falls er auch Containertransporte auf der Straße ausführt,die Standstreifen auf der Autobahn zu benutzen. Ob sich die übrigen Speditionsunternehmen dies gefallen lassen würden? Auch denke ich verstößt ein solches Urteil gegen den freien Wettbewerb. Denn durch einen solchen Vorteil kann der Reeder die Container vielleicht billiger transportieren als seine Konkurrenz auch auf der Straße. Das Problem der Transporte auf dem Neckar liegt an dem absolut maroden Zustand der Wasserstraße Neckar. Durch den Wahn, den Neckar für 135 m lange Containerschiffe auszubauen, hat die Verwaltung die letzten 15 bis 20 Jahre versäumt, die Schleusen auf dem Neckar in Stand zu halten. Die Schleusen auf dem Neckar sind teilweise in so schlechtem Zustand, dass mit einem Totalausfall zu rechnen ist. Aus diesem Grund werden Ladungen auf den Neckar auch nur angenommen, wenn nichts anderes zu fahren ist. Auf dem Neckar sind die Schleusen doppelt vorhanden. Wären alle Schleusenkammern in Betrieb, gäbe es auch keine Staus an den Neckarschleusen. Bei planmäßigen Revisionen wäre für einen begrenzten Zeitraum mit Schleusenaufenthalten zu rechnen. Aber auf dem Neckar sindeinige dieser Doppelschleusen seit Jahren nur halbseitig nutzbar. Man meinte wohl, die Schleusen werden eh verlängert, die werden bis dahin durchhalten. Der Gedanke war wohl, Schleuse geht kaputt, wird nicht einfach repariert, sondern auch gleich verlängert. So denkt und handelt man schon seit fast zwei Jahrzehnten. Horst Herweck Kehl


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