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Führerscheinentzug bei allen Straftaten

22.12.2016 09:20 Uhr
 Führerscheinentzug bei allen Straftaten
Straftaten sollen künftig auch mit dem Entzug des Führerscheins sanktioniert werden können
© Foto: Panthermedia/Erwin Wodicka

Das Bundeskabinett hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem alle Straftaten künftig auch mit einem Führerscheinentzug bestraft werden können.

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Berlin. Straftäter sollen künftig auch den Entzug ihres Führerscheins fürchten müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Demnach sollen als neue mögliche Sanktion Fahrverbote von bis zu sechs Monaten für alle Straftaten verhängt werden können. Bisher können Straftäter nur für Verkehrsdelikte zu Fahrverboten von bis zu drei Monaten verurteilt werden.

Justizminister Maas sagte, die Öffnung für alle Taten erweitere die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen. „Dadurch geben wir den Strafgerichten ein zusätzliches Mittel an die Hand, um zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einzuwirken.“ Bisher gibt es als Sanktionen Geldstrafen und Freiheitsstrafen, auch mit Bewährung. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, Fahrverbote als eine neue Sanktion bei Kriminellen zu schaffen, „für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt“. (dpa)

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