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Frankreich: Entsendebescheinigung ist geändert worden

28.07.2016 16:48 Uhr
Frankreich: Entsendebescheinigung ist geändert worden
Seit dem 23. Juli ist die Schonfrist vorbei - bei ausländischen Fuhrunternehmen wird die Einhaltung der französischen Mindestlohn-Regelungen inzwischen kontrolliert und Verstöße werden bestraft
© Foto: Picture Alliance/dpa/Didier Crasnault

Nach der Ausweitung der Mindestlohn-Regelungen auf ausländische Unternehmen im Straßengüterverkehr zum 1. Juli hat die Grande Nation das Formular noch einmal angepasst.

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Paris. Das französische Transportministerium hat nach der Ausweitung der Mindestlohn-Regelungen auf ausländische Fuhrunternehmen zum 20. Juli 2016 eine leicht überarbeitete Version der vorgeschriebenen Entsendebescheinigung veröffentlicht. Wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) jetzt in einem Rundschreiben mitteilte, gibt es zwei Änderungen:
 
Bisher waren Transporteure und Spediteure verpflichtet, in einer Entsendebescheinigung den generellen Stundenlohn anzugeben, bevor sie einen Lkw-Fahrer nach Frankreich einsetzen. Inzwischen muss der Stundenlohn ausschließlich für Einsatzzeiten in Frankreich angegeben werden (letzte Zeile in der Bescheinigung). Die alten, bereits ausgefüllten Formulare behalten laut dem GVN ihre Gültigkeit, sofern die betroffenen Unternehmen einen Stundenlohn von 9,73 Euro oder mehr angegeben haben. Bei einem angegebenen Stundenlohn von weniger als 9,73 Euro (also 9,68 Euro oder 9,71 Euro) empfiehlt der Verband, die Bescheinigung neu auszustellen oder zumindest den Stundenlohn anzupassen.
 
Weiterhin neu: Ab sofort müssen keine Reisekosten (Frais de voyage/Travel costs) mehr angegeben werden (Maut, Diesel, etc.). Auch hierbei ist es laut dem GVN nicht notwendig, die Entsendebescheinigung erneut auszufüllen, da die alte Variante mehr Informationen als notwendig enthält. Nachdem Frankreich bei Verstößen gegen die seit 1. Juli auf den ausländischen Straßengüterverkehr ausgeweiteten Mindestlohnvorschriften zunächst die Strafen ausgesetzt hatte, müssen Transporteure und Spediteure aus anderen EU-Ländern seit dem 23. Juli 2016 damit rechnen, dass Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. Wer sich nicht an die Pflicht, eine Entsendebescheinigung und den Arbeitsvertrag mitzuführen sowie einen Repräsentanten in Frankreich zu benennen hält, für den kann es teuer werden. (ag)
 
Die aktualisierte Entsendebescheinigung finden Sie unter www.developpement-durable.gouv.fr

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