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Frankreich bestraft Mindestlohn-Verstöße vorerst nicht

11.07.2016 15:53 Uhr
Frankreich bestraft Mindestlohn-Verstöße vorerst nicht
Die französichen Behörden setzen ihre Kontrollen zur Einhaltung des Loi Macron zwar unverändert fort, Strafen gibt es bei Verstößen aber zunächst nicht
© Foto: Picture Alliance/dpa/Didier Crasnault

Die französischen Behörden setzen ihre Kontrollen zur Einhaltung des Loi Macron im Straßengüterverkehr unverändert fort. Strafen greifen aber übergangsweise noch nicht.

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Paris. Frankreich lässt bei der Mindestlohn-Ausweitung auf Unternehmer des Straßengüterverkehrs aus anderen EU-Staaten, die Mitarbeiter dorthin entsenden, erst einmal Milde walten. Laut Deutschem Speditions- und Logistikverband (DSLV) führen die Behörden zwar Kontrollen zur Einhaltung des Reformgesetzes Loi Macron durch. Strafen bei Verstößen sollen jedoch bis zum 23. Juli zunächst ausgesetzt werden.

Bei festgestellten Verstößen oder Unregelmäßigkeiten, sollen ausländische Fuhrunternehmen lediglich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und mündlich verwarnt werden. Zu den neuen Pflichten gehören unter anderem die Mitführung einer Entsendebescheinigung sowie die Benennung eines Repräsentanten in Frankreich als Ansprechpartner für die französischen Behörden.

Nach dem Loi Macron müssen seit 1. Juli alle Unternehmer im Straßengüterverkehr ihren Fahrern für einen Einsatz in Frankreich den dort gültigen Mindestlohn zahlen. Der bewegt sich zwischen 9,68 und 10,00 Euro pro Stunde – je nach Fahrzeuggewicht und Fahrerqualifikation. Die neuen Mindestlohn-Vorschriften gelten für grenzüberschreitende Beförderungen und Kabotageverkehre in Frankreich.

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KOMMENTARE


Lothar Speer

12.07.2016 - 11:47 Uhr

An der Einführung des Mindestlohns in Frankreich sieht man, dass Europa eine leere Hülse ist.Es gibt da nur den arbeitenden Norden der die Rechnung für die Südländer bezahlt.


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