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Frankfurt: 710 Ausnahmen vom Nachtflugverbot

05.01.2016 17:15 Uhr
Frankfurt: 710 Ausnahmen vom Nachtflugverbot
Statistisch gesehen sind in Frankfurt pro Nacht zwei Flieger gelandet oder gestartet
© Foto: Picture Alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Am Frankfurter Flughafen gilt ein Nachtflugverbot - außer, es gibt eine Ausnahmegenehmigung. Im Jahr 2016 gab es 710 solcher Sonderfälle.

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Frankfurt/Main. Vom Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen hat es im vergangenen Jahr 710 Ausnahmen gegeben. Dies sei die niedrigste Summe von Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr seit Einführung des Nachtflugverbots 2011, teilte das hessische Wirtschaftsministerium am Dienstag in Wiesbaden mit. 2013 hatte es 712 Ausnahmen gegeben, 2014 war die Zahl unter anderem wegen heftiger Gewitter im Sommer auf 834 gestiegen.

Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen für Starts nach 23.00 Uhr sank auf 273. „Hinzu kommt, dass es erstmals - außer Vermessungsflügen und Notfällen - keinen einzigen Start nach Mitternacht gab“, erklärte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne).

Nach seinen Worten sollen „Ausnahmen wirklich Ausnahmen bleiben“. Das Wetter könne allenfalls mittelbar und langfristig mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik beeinflusst werden, erklärte der Minister. „Wie nötig das ist, zeigt die Tatsache, dass entgegen früherer Annahmen die Mehrzahl an Ausnahmegenehmigungen im Jahr 2015 nicht wegen Schnee und Eis, sondern wegen Gewittern im Sommerhalbjahr erteilt wurde.“

Das seit Oktober 2011 geltende Nachtflugverbot erlaubt Ausnahmen: Neben Sicherheitslandungen (2015: 9) und medizinischen Hilfsflügen (2015: 48; meist Organtransporte) betreffen sie vor allem Starts, die mit Einzelfallgenehmigung bis Mitternacht möglich sind, falls der Grund der Verspätung nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaften liegt.

Hauptgrund für Ausnahmestarts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr waren laut Ministerium 2015 das Sturmtief „Niklas“ im April und heftige Gewitter Anfang Juli.

„Zwei Ausnahmegenehmigungen am Tag beweisen nur, wie löchrig das Nachtflugverbot ist“, erklärte der Obmann der Linksfraktion im Verkehrsausschuss des Bundestages, Herbert Behrens, in Berlin. „Um Nachtruhe zu gewährleisten, muss dies strenger gehandhabt und durch eine Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen der Druck von den Nachtstunden genommen werden.“ (dpa)

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