Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) gegen die Erhöhung der LKW-Maut im Jahr 2009 kürzlich abgewiesen. Der BGL kann aber Berufung bei der nächsthöheren Instanz einlegen, die dann vielleicht anders entscheidet.
Wir wollen diese Woche von Ihnen wissen:
Soll der BGL die LKW-Maut-Klage gegen den Bund weiterführen?
Am besten gleich mitmachen und online auf der Website der VerkehrsRundschau abstimmen.