Frage der Woche: Arbeitszeitgesetz

04.05.2012 08:30 Uhr
Frage der Woche der VerkehrsRundschau

In dieser Woche möchten wir von Ihnen wissen: Begrüßen Sie das neue Arbeitszeitgesetz für Selbstfahrer?

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern angenommen. Ein entsprechendes Gesetz ist damit so gut wie beschlossene Sache. Es beschränkt die Arbeitszeit der Selbstfahrer auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche:

Begrüßen Sie das neue Arbeitszeitgesetz für Selbstfahrer?

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KOMMENTARE

G. Böhmert

04.05.2012 - 12:10 Uhr

Müdigkeit macht vor Selbstfahrern genauso wenig halt wie vor angestellten Fahrern und ein müder Selbstfahrer am Stauende ist genauso gefährlich. Deshalb darf hier keine unterschiedliche Behandlung stattfinden.


R. Schattauer

04.05.2012 - 23:47 Uhr

Mit Müdigkeit hat dieses Gesetz leider nicht viel zu tun. Man kann selbst nach einer Stunde Arbeitszeit ermüden und einen entsprechend schweren Unfall herbeiführen - da hilft dieses Gesetz herzlich wenig. Im Übrigen sollte jeder Kraftfahrer mal die einschlägigen Vorschriften im Strafgesetzbuch überflogen haben. Sinn des Gesetzes ist der Schutz des Arbeitnehmers vor Ausbeutung durch den Arbeitgeber - was meines Erachtens auch Sinn macht. Was sich unsere Volksvertreter in Stra?burg dabei gedacht haben, bleibt wohl deren Geheimnis - ich wäre dafür deren Arbeitszeit zu beschränken!


Engel

05.05.2012 - 08:26 Uhr

Gleiches Recht für alle ist in einem Rechtsstaat nicht mehr als recht und billig, aber wer jetzt denkt, dass sich dadurch etwas an der Wettbewerbssituation ändert, macht die Rechnung ohne unsere lieben Kollegen aus dem Osten. Ein Gesetz ist nur in dem Maße wirksam wie es kontrolliert wird.


Frank-Peter Klühe

08.05.2012 - 20:59 Uhr

So ein Schwachsinn!Arbeitszeitgesetz für Angestellte Fahrer = okay: geregelte Zeiten für geregelten Lohn. Arbeitszeitgesetz für Selbstständige = unmöglich: entweder Selbstständig oder nicht! Deswegen muss kein Selbstständiger übermüdet fahren, es gibt ja höhstzulässige Tageslenkzeiten und Ruhezeiten dazwischen, aber warum ich als Selbstständiger nicht über meine Arbeit verfügen darf, ist nicht zu verstehen. Ein gestandener Mann muss als Selbstständiger nach 9, beziehungsweise 11 Stunden Ruhezeit die Freiheit haben auch mehr als nur sechs Tage hintereinander sein eigenes Fahrzeug zu bewegen, wenn er es will. So eine Einschränkung kann und darf es nicht geben. Dies hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun!


Roland Stettin

09.05.2012 - 18:26 Uhr

Dieses Gesetz kann nur aus Brüssel kommen und beweist wieder einmal die Realitätsfremde und feindliche Einstellung zum Einzelunternehmer. Wir als Einzelunternehmer dürfen fleißig Steuern zahlen, und nicht zu knapp, die teure Maut bezahlen, dazu den teuren Diesel und dann noch als Sündenböcke der Nation herhalten. Dazu steht an jeder Ecke ein Abkassierer in Uniform und will auch noch seinen Obulus um seine Quote zu erfüllen. Aber das Geld, um dies alles zu bezahlen, dürfen wir nicht verdienen. Mit diesem Gesetz hat man wieder mal bewiesen, das man alles macht, um den deutschen Einzelunternehmer zu vernichten. Denn mit Ausländern fährt man ja billiger. Ein "Hurra" dieser Regierung und der EU.


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