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Fahrpersonalgesetz wird geändert

19.12.2014 10:34 Uhr
Fahrpersonalgesetz wird geändert
Die geänderte Verordnung verbessert die Wirksamkeit des digitalen Fahrtenschreibers
© Foto: Picture Alliance/dpa/Matthias Schrader

Der Bundestag beschließt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Verordnung (EU) Nr. 165/2014 zum Fahrtenschreiber und der Lenkzeitüberwachung.

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Berlin. In seiner gestrigen Sitzung hat der Bundestag mit Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linke bei Enthaltung der Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes in geänderter Fassung angenommen. Am Mittwoch hatte der Verkehrsausschuss dem Entwurf zugestimmt.

Mit dem Gesetz soll die europäische Verordnung (EU) Nr. 165/2014 umgesetzt werden, in der die Wirksamkeit und die Effizienz des Fahrtenschreibersystems für Fahrzeuge zur Güter- und Personenbeförderung verbessert sowie die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten der LKW-Fahrer geregelt wird. Für die Umsetzung ist unter anderem eine Anpassung der Fahrpersonalverordnung und der Bußgeldvorschriften erforderlich.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden unter anderem der Bußgeldrahmen für Verstöße von 15.000 Euro auf 30.000 Euro verdoppelt und die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden der Länder erweitert. Damit übernimmt der Bundestag Anregungen des Bundesrates.

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme außerdem, dass das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit der Fahrer im LKW oder in dessen unmittelbarer Nähe in einer nichtfesten Unterkunft durch Rechtsänderungen verhindert wird. Die Abgeordneten die Koalition wiesen darauf hin, dass dies sinnvollerweise europaweit geregelt werden müsse. Die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Sollte es in absehbarer Zeit nicht zu einer Regelung auf EU-Ebene kommen, will die Bundesregierung auch nationale Regelungen in Betracht ziehen. (diwi)

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KOMMENTARE


Peter Jacob

29.12.2014 - 14:50 Uhr

Diese Regierung sollte sich darauf konzentrieren das die Kapotage Gesetze in diesen Ländern eingehalten werden aber dieses wird sie aus Angst keine Spendengelder von der Industrie mehr zu erhalten nicht wagen


Thomas

29.12.2014 - 16:55 Uhr

Das ist doch der absolute Müll.Was wollen denn die Fernfahrer machen?!?Die Raststättn haben keine Zimmer und Hotels?!? Dafür reichen die Spesen ja wohl bei weitem nicht.Und so werden wieder die Jobs in Gefahr gebracht. Echt top was die Politiker mal wieder vabrezieren.


Weger Heinz

29.12.2014 - 19:59 Uhr

Der Entwurf ist alles schön und Recht. Aber wer will das alles überwachen? Dazu haben unsere Behörden doch wohl leider nicht die erforderlichen Kapazitäten zur verfügung. Oder sehe ich das irgendwie falsch. Es sollte auch mal das Kapotagegesetz überarbeitet werden. Nichts dagegen wenn Güter vom Ausland zu uns gebracht werden aber dann weiter innerhalb Deutschlands zu fahren ist wohl nicht das was wir brauchen. Deutsche Unternehmen können nämlich nicht die Preise fahren die unsere Osteuropäischen Nachbarn haben. Denn das sind Dumpingpreise die hier alles kaputt machen. Aber so wie das aussieht will das unsere Regierung. Deutsche Unternehmen abzocken und kaputt machen. Grünes Licht für Osteuropäische Transportunternehmen. Dazu gehört auch Regelwiedriges Fahren. Überholen im Überholverbot da wird nichts gemacht. Auch werden sonstige Verstöße nicht geahndet. Hat man aber eine Deutsche Nummer drauf dann wird man ganz schnell gezogen. So viel zum Thema Gleichberechtigung. Ich hab mal jemanden gefragt warum der LKW nicht gezogen wurde der im Überholverbot vorbei ist. Antwort: Sprachprobleme und der hat eh kein Geld dabei. Weier so liebe Regierung dann sind Deutsche Unternehmen bald Geschichte.


H.Tschepe

30.12.2014 - 10:06 Uhr

die sollten lieber zur chancen gleichheit per gesetzverabschieden das jeder LKW nach spätestens 12 bis 14 Tagen für mindestens 2 Tage in seinem Heimatland sein muss . Damit würde zb verhindert das viele Ostblock Fahrer hier oft wochen lang auf Parkplätzen rum stehen weil sie keine ladung haben . Den die sind ja billig für den chef der nur zahlt wenn sie fahren . Und so müssten die im zweifel auch mal leer ins heimatland


Margarete Erbs

30.12.2014 - 10:30 Uhr

Es müssten auch die Arbeitgeber, Disponennten zur Rechenschaft gezogen werden, denn die Fahrer werden immer noch gezwungen über die Zeiten zu fahren oder ähnliches. Auch, dass die Fahrer an den Wochenenden nach Hause geordert werden, ist ein wichtiges Merkmal. Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Margarete


Artur Heilmann

30.12.2014 - 19:51 Uhr

Jeder der glaubt, dies könne die “moderne Sklaverei“ (Osteuropäische Billigfahrer) stoppen, geht knallhart an der Realität vorbei. Aber: Sicher ist das gewollt.


Marco Knoche

30.12.2014 - 22:05 Uhr

es wäre mit 100%tiger sicherheit sinnvoll in diesen vorschlag mit einzubringen : das man bei selbstanzeige straffrei ausgeht, denn dann werden auch die schlechten firmen endlich dazu gezwungen sich an die regelungen zuhalten.


Horst Gropp

02.01.2015 - 19:02 Uhr

Die Industriekapitäne werden der Politik rechtzeitig auf die Finger hauen und dieses Gesetz so verwässern, daß sich im Endeffekt nichts ändern wird! Es bleibt den westeuropäischen Fahrern und Ihren Angehörigen nichts anderes übrig, als sich mit ihren Wählerstimmen zu wehren und so ordentlich Sand ins politische Getriebe zu streuen, um unliebsame Mehrheiten zu verhindern, die diesen Zustand herbeigeführt haben!


Christian

09.02.2015 - 10:58 Uhr

@Weger Heinz, wozu kapazitäten schaffen, wenn man dank der neuen Digitalen Fahrtenschreiber die Überwachung der Lenk und Ruhzeiten bequem vom Schreibtisch aus überwachen kann? Die neuen Fahrtenschreiber die aufgrund dieser Verordnung gebaut werden, sind nicht nur GPS Überwacht, nein Sie bieten den Behörden Europaweit eine Fernabfrage. So kann man dann gezielt den LKW raus ziehen und dem Fahrer seine Verstöße ohne Probleme unter die Nase halten.Das hat dann den Vorteil, das man keinen LKW mehr auf Verdacht rausziehen muss, sondern direkt die, die Ihre Zeiten nicht eingehalten haben.


Thomas Kerker

09.02.2015 - 12:55 Uhr

So ein Gesetz zu schreiben bzw. beschließen ist einfach. Wenn jemand mal am WE irgendwo hängen bleibt und mehrere 100 km mit dem Pkw nach Hause fahren müßte, sollte man das nicht all zu eng sehen, wenn diese Person dann doch mal ausnahmsweise im LKW das WE verbringt, sofern sanitäre Anlagen in der Nähe sind und der Fahrer/Fahrerin selbst einverstanden ist. Man müßte ja womöglich mit einem Taxi v. LKW zu einem Hotel gebracht werden, dort 2 Tage gastieren und wieder zurück zum LKW. Das lässt sich alles mit den zur Zeit vorherrschenden Frachtpreisen schlecht in Einklang bringen. Und vor allem, wenn auch noch wertvolle Ladung auf der Ladefläche ist, wäre diese unter Umständen unbewacht und Diebstahlgefährdet. Also am Besten nicht gleich das Kind mit dem Bad ausschütten.


enno

10.02.2015 - 06:28 Uhr

Welcher knaller hat das Gerücht der straffreien selbstanzeige in die Welt gesetzt. Das ist totaler humbug. Man wird bei etweiligen Verstößen trotzdem bestraft. Nur wenn man nen guten kontrolleur hat ,gibt er bissel Rabatt.


klaus diéter

11.02.2015 - 18:24 Uhr

Am besten wir lassen alle unsere Lkw stehen,wenn die so weiter machen. Mal sehen,wie es dann mit unserer Wirtschaft aussieht.Ich fahre jetzt schon fast 42 Jahre, aber es macht keinen Spaß mehr. Hauptsache den Ostblockländer-fahrern geht es gut. Warum wir nun nicht mehr im Lkw das Wochenende verbringen sollen,kapier ich nicht mehr.gut mir ganz egal sein,ich bin eh am WE zu hause.aber wer weiss,was die sich noch alles einfallen lassen. Gott sei dank ich hab blos noch ein paar jahre. du hast recht,weger Heinz,wenn alle deutschen Transportunternehmen kaputt sind ist unsere Regierung zufrieden weil sie dann wieder viele tausend Arbeitslose mehr haben.


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