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EU will Förderung für Häfen und Flughäfen lockern

08.03.2016 11:05 Uhr
EU will Förderung für Häfen und Flughäfen lockern
Zuschüsse zu Investitionen in Seehäfen und Flughäfen sollen künftig nicht mehr zwingend vorab auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung gesprüft werden
© Foto: Fotolia/Dennis Junker

Die EU-Kommission will die Subvention von Infrastruktureinrichtungen vereinfachen und Zuschüsse bis zu einer bestimmten Summe ohne vorherige Genehmigung ermöglichen.

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Brüssel. Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen ihre Häfen und Flughäfen in Zukunft umstandsloser subventionieren. Die EU-Kommission legte am Montag neue Regeln für die Freistellung von Infrastruktureinrichtungen für den Luft- und Seeverkehr von den europäischen Wettbewerbsregeln vor. Interessierte Parteien sind aufgefordert, bis Ende Mai zu dem Vorschlag Stellung zu nehmen.

Es ist kein Zufall, dass die Kommission eine Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ausgerechnet in dieser Woche vorschlägt. Das Europäische Parlament wollte am Dienstag über die weitere Beratung des von der Kommission vorgelegten Hafenpaketes entscheiden. Ein Teil der Abgeordneten macht diese Entscheidung davon abhängig, dass die Mitgliedsstaaten an den bestehenden Strukturen ihrer Hafenwirtschaft festhalten können. Das ist in vielen Fällen nur mit direkten oder indirekten Subventionen möglich.

Die Kommission will insbesondere Zuschüsse zu Investitionen in die Seehäfen bis zu 100 Millionen Euro nicht mehr vorher daraufhin überprüfen, ob sie den Wettbewerb verzerren. Häfen, die zum transeuropäischen Verkehrsnetz TEN-T gehören, dürfen sogar Investitionsprojekte bis zu 120 Millionen Euro ohne vorherige Genehmigung der EU-Kommission durchführen. Projekte in Binnenhäfen sind bis 20 Millionen Euro freigestellt. Da öffentliche Investitionen in die Häfen und Flughäfen Arbeitsplätze schafften, wolle die Kommission „unproblematische Investitionsbeihilfen in diesem Bereich erleichtern“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Es gehe ihr darum, den bürokratischen Aufwand für die Mitgliedsstaaten zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass Investitionen in diesem Bereich zügiger durchgeführt würden. Man werde allerdings auch in Zukunft darauf achten, dass „nicht mehr Beihilfen gewährt werden als unbedingt nötig“ sei.

Investitonsprojekte bis 20 Millionen Euro dürfen öffentliche Einrichtungen vollständig finanzieren, bis 50 Millionen Euro dürfen 80 Prozent der Investitionskosten aus öffentlichen Kassen stammen, bei größeren Projekten maximal die Hälfte. Lizenzen für den Bau oder den Betrieb von Hafenanlagen müssen in Zukunft allerdings ausgeschrieben werden. Die Laufzeit solcher Lizenzen darf 30 Jahre nicht überschreiten. (tw)

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