28.04.2009 |

EU scheitert mit neuem Basis-Arbeitszeitgesetz

Brüssel. Eine Neufassung der EU-Basis-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 wird es vorerst nicht geben. Auch in einer letzten Verhandlungsrunde konnten die Delegationen des Europäischen Parlaments (EP) und EU-Ministerrats keinen Kompromiss finden. Da die bis heute reichende sechswöchige Vermittlungsfrist ergebnislos verlief, ist die die seit fünf Jahren laufende Gesetzgebung damit gescheitert.

Die EP-Delegation unter Leitung von Mechtild Rothe (SPD) sprach sich ohne Gegen- und mit 15 Ja-Stimmen bei fünf Enthaltungen dafür aus, die EP-Positionen zu den Kernfragen nicht den gegenteiligen Ansichten des Rates zu opfern. Die EU-Abgeordneten bestehen auf einer 48-Stunden-Grenze der Wochenarbeitszeit und lehnen Ausnahmen für ein 65-Stunden-Limit ab. Außerdem soll ihrer Meinung nach die Bereitschafts- als Arbeitszeit angerechnet und entlohnt werden. Dabei berufen sie sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Eine Revision der allgemeinen EU-Arbeitszeitregeln hätte auch die Beschäftigten des Transportsektors und im Kraftverkehr das nichtmobile Personal betroffen. Für die LKW- und Busfahrer wäre ein Abgleich mit den Grundbestimmungen der für sie geltenden speziellen Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 nötig geworden.

EP-Verhandlungsführerin Rothe hofft, dass eine Lösung mit dem neuen Unionsparlament, der im Juli folgenden schwedischen EU-Ratspräsidentschaft und der ab November amtierenden neuen EU-Kommission zustande kommt. EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla bedauerte, dass auch die Kommission trotz ihrer Bemühungen für einen Konsens den Misserfolg in der Endrunde des Dialogs nicht habe verhindern können. Die Gegensätze seien unüberbrückbar gewesen, sagte Spidla. Das Kollegium der Kommissare werde das Ergebnis analysieren und „entscheiden, was wir zu tun haben“. (dw)

 
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