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EU-Sanktionen treffen auch Seehäfen auf der Krim

28.07.2014 11:03 Uhr
EU-Sanktionen treffen auch Seehäfen auf der Krim
Der Seehafen Sewastopol sowie der Seehafen Kerch auf der Krim wurden mit Sanktionen belegt
© Foto: David Gubler

Als Begründung führt die EU an, dass die Unternehmen entgegen „ukrainischem Recht“ in neue Inhaberschaft übergegangen seien.

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Brüssel. Die EU hat ihre Sanktionen gegen Russland auf die beiden größten Seehäfen der Krim ausgeweitet. Laut Beschluss sollen die Vermögen dieser Unternehmen eingefroren werden. Die Sanktionen sollen auch das „Fährunternehmen Kerch“ sowie das Flugunternehmen Universal-Avia treffen. Das geht aus der Liste hervor, die im EU-Amtsblatt in der Nacht von Freitag auf Samstag nach einem Beschluss der EU-Botschafter am Donnerstag zu neuen Sanktionen gegen Russland wegen der Ukraine-Krise veröffentlicht wurde.

Bei den Seehäfen handelt es sich um die Seehandelshäfen Sewastopol und Kerch. Als Grund für die Sanktionen nennt der EU-Beschluss den Umstand, dass sie entgegen „ukrainischem Recht“ in neue Inhaberschaft übergegangen seien. Das Argument wird auch für die Sanktionen gegen das Fähr- und Flugunternehmen genannt.

In dem EU-Beschluss von Donnerstag wurden 15 Einzelpersonen, neun Vereinigungen und neun Wirtschaftsunternehmen auf die Schwarze Liste für Sanktionen gegen Russland hinzugefügt.

Noch in dieser Woche werden von der EU voraussichtlich weitere Sanktionen beschlossen werden, die vor allem die Finanz-, Energie- und Verteidigungsindustrie Russlands treffen sollen. Laut Medienberichten hat EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy in einem Schreiben an die 28 Staats- und Regierungschefs für deren persönliche Zustimmung zu einem Maßnahmenpaket geworben, über dessen Grundzüge sich die EU-Staaten bereits am Freitag geeinigt hatten. Die Strafmaßnahmen sollen am Dienstag von den EU-Botschaftern beschlossen werden. (kw)

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