Straßburg. Das Europäische Parlamentes hat den Vorschlag der EU-Kommission zur wirksameren Verfolgung schwerster Verkehrsdelikte („Todsünden“) im Güterkraftverkehr mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. 453 Abgeordnete sprachen sich am Mittwoch in Straßburg gegen die Verordnung aus, 180 votierten dafür.
Bei den Todsünden handelt es sich um besonders schwere Verstöße gegen die Regeln der Branche wie das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes oder das Manipulieren von Fahrtenschreibern. Fuhrunternehmen, die wiederholt „Todsünden“ begehen, können ihre Zulassung für den Straßengütertransport verlieren. Die Umsetzung hat sich jedoch als schwierig erwiesen und wird in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Kommission hatte im September eine Verordnung vorgelegt, um die Todsündenliste einheitlicher anzuwenden.
Parlament will Sozialdumping stärker betonen
Viele Abgeordneten kritisieren, dass sich die Kommission dabei alleine auf die Verkehrssicherheit bezieht. „Schwere Gesetzesverstöße müssen auf dem gemeinsamen europäischen Markt gleich streng geahndet werden, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Michael Cramer(Grüne) nach der Abstimmung. „Andernfalls kommen die Verkehrssicherheit, die fairen LKW-Unternehmen und unsere sozialen Errungenschaften unter die Räder“ Das Parlament unterstütze zwar die Ziele der Kommission, halte ihren Vorschlag jedoch für lückenhaft, weil Sozialdumping nicht als Sicherheitsrisiko betrachtet werde.
„Trotz des verbreiteten Sozialdumpings in der Logistikbranche“ habe die EU-Kommission „Verstöße gegen die Sozialrechte nur ungenügend in der Liste berücksichtigt“ sagte der Europaabgeordnete Ismail Ertug(SPD) in Straßburg. Die Kommission habe jetzt den Auftrag, eine „neue, verbesserte Liste“ vorzulegen. Die europäische Transportarbeitergewerkschaft(EFT) begrüßte das Votum der Abgeordneten. Der Vorschlag der Kommission habe das „größte Problem des Sektors: die moderne Sklaverei“ ignoriert. Die Kommission und die Mitgliedsstaaten müssten aber dafür sorgen, dass die Kabotage-Vorschriften besser umgesetzt würden.
Das Parlament konnte den Verordnungsvorschlag der Kommission nicht ändern sondern nur akzeptieren oder komplett ablehnen. (tw)