08.07.2008 |

EU-Parlament billigt Emissionshandel für Luftverkehr

Straßburg. Das Europäische Parlament hat heute in zweiter Lesung die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem gebilligt. Nach der zu erwartenden Zustimmung des EU-Ministerrats kann die neue Richtlinie verabschiedet werden. Sie tritt mit ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in Kraft und ist innerhalb von zwölf Monaten in nationales Recht umzusetzen.

Nach den neuen Bestimmungen werden Treibhausgasemissionen von Flügen aus der und in die EU sowie innerhalb der Gemeinschaft ab 2012 in das bereits für Industrieunternehmen geltende System aufgenommen. Es betrifft alle auf EU-Flughäfen startende und landende Airlines – also auch solche aus Drittstaaten. Die Luftverkehrsgesellschaften können damit Zertifikate verkaufen, wenn sie durch sinkende Emissionen ihrer Flugzeuge überflüssig werden, und sie müssen bei erhöhtem Schadstoffausstoß zusätzliche Zertifikate erwerben.

Mit dem Votum wurde der Gesetzentwurf der EU-Kommission vom Dezember 2006 mit Änderungen angenommen. Ihr Vorschlag, ab 2011 eine einjährige Einführungsphase für innergemeinschaftliche Flüge vorzusehen, wurde gestrichen und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ein gleichzeitiger Beginn der Regelung für alle Flüge festgeschrieben. Die Emissionen werden 2012 auf 97 Prozent der Durchschnittswerte der Jahre 2004 bis 2006 begrenzt. Dieses Limit wird ab 2013 auf 95 Prozent gesenkt. 2012 erhalten die Flugunternehmen 85 Prozent ihrer Emissionszertifikate kostenlos, 15 Prozent werden versteigert.

Für Airlines mit wenig Flügen oder jährlichen Emissionen von weniger als 10.000 Tonnen CO2 wurde eine Ausnahme zugelassen. Damit werden Marktteilnehmer aus Entwicklungsländern mit begrenztem Flugverkehr zur EU von den Regelungen ausgenommen. Eine besondere Reserve kostenloser Zertifikate wurde für Neueinsteiger oder schnell wachsende Unternehmen vorgesehen. Letztere können bis zu einer Million Reservezertifikate in Anspruch nehmen. Eingeführt wurde ein neues Verfahren, das für eine einheitliche Durchsetzung der Vorschriften sorgen soll.

Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass die Flughäfen der Union für Marktteilnehmer mit ständigen Rechtsverstößen gesperrt werden. Nach Angaben der Kommission machen Emissionen aus dem Flugverkehr drei Prozent aller EU-Treibhausgasemissionen aus, nehmen aber stark zu - seit 1990 um 87 Prozent. Halte dieser Trend an, dürften sich diese Emissionen bis 2020 verdoppeln. „Das kann unsere Fortschritte bei der Verringerung der Emissionen untergraben“, befürchtet EU-Umweltkommissar Stavros Dimas. Noch dieses Jahr will er einen Vorschlag zur Verringerung der Stickstoffoxid-Emissionen von Flugzeugen vorlegen. (dw)

 
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