28.10.2009 |

EU-Kommission schlägt CO2-Grenzen für leichte LKW vor

Brüssel. Die EU-Kommission hat heute einen Verordnungsentwurf zu CO2-Grenzwerten für neue Kleinlaster bis 3,5 Tonnen vorgeschlagen. Damit sollen die Emissionen von 2014 bis 2016 schrittweise auf 175 Gramm pro Kilometer verringert werden. Bis 2020 ist eine Reduzierung auf 135 g/km vorgesehen. Die KFZ-Hersteller müssen sichern, dass 2014 75 Prozent ihrer gesamten produzierten Fahrzeugflotte im Durchschnitt den Emissionsnormen entsprechen. Im Jahr 2015 müssen es 80 Prozent und 2016 hundert Prozent sein.

Festgelegt wurde dafür eine „Grenzwert-Kurve“ des zulässigen CO2-Ausstoßes der Neuwagen nach ihrem Gewicht. Danach können die Werte einzelner Fahrzeuge auch höher sein als die neuen Grenzen, wenn sie durch niedrigere Werte anderer Wagen kompensiert werden. Für Verstöße gegen die Rechtsregeln soll es für die KFZ-Industrie deftige Bußgelder geben. Bis 2018 beträgt ihre Höhe pro leichtem LKW 5 Euro für das erste überzogene Gramm CO2 je Kilometer, 15 Euro für das zweite Gramm, 25 Euro für das dritte und 120 Euro für jedes weitere Gramm. Ab 2019 kostet jedes Gramm zuviel 120 Euro je Fahrzeug.

Ihre Initiative ziele auf „eines der letzten noch offenen Elemente der EU-Strategie für einen sparsameren Kraftstoffverbrauch leichter Nutzfahrzeuge, auf die rund zwölf Prozent der gesamten CO2-Emissionen der EU entfällt“, erklärte die Kommission. Mit dem Vorstoß will sie dazu beitragen, die EU-Verpflichtungen im Kyoto-Protokoll zur Treibhausgasreduzierung zu erfüllen. Anfang Dezember soll in Kopenhagen ein neues Weltklimaabkommen ausgehandelt werden. Mit der Vorlage des Gesetzesprojekts zeigte sich EU-Umweltkommissar Stavros Dimas unbeeindruckt von schriftlichen Interventionen der deutschen, französischen und italienischen Regierung, die wegen der Krise der Autoindustrie eine Aussetzung des Vorschlags gefordert haben. (dw)

 
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