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EU-Kommission: PKW-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht

15.12.2014 10:35 Uhr
EU-Kommission: PKW-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht
Violeta Bulc übt Kritik am Gesetzesentwurf für die deutsche PKW-Maut
© Foto: Picture Alliance/AFP/Jure Markovec

In einem Schreiben an Alexander Dobindt warnt Verkehrskommissarin Violeta Bulc, dass die aktuelle Version des Gesetzes „auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung” hinauslaufen würde.

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Berlin. Die EU-Kommission hält auch die überarbeiteten PKW-Maut-Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für nicht vereinbar mit EU-Recht. Das berichtet die „Bild”-Zeitung (Montag) unter Berufung auf einen Brief von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc an den deutschen Minister. Demnach warnt Bulc in dem Schreiben, dass der bisher in Brüssel zur Prüfung vorgelegte Gesetzestext „auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinauslaufen” würde.

Dabei nennt die EU-Kommissarin zwei Hauptkritikpunkte: So bevorteile die Anrechnung der PKW-Maut auf die KFZ-Steuer deutsche Autofahrer, weil nur sie dadurch entlastet würden. Das führe zu einer „indirekten Diskriminierung” von EU-Ausländern. Zudem seien die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer (20 Euro für zwei Monate, zehn Euro für zehn Tage) zu teuer. „Insbesondere Fahrer von Autos mit kleineren Motoren zahlen einen unverhältnismäßigen Preis für Kurzzeit-Vignetten im Vergleich zu Jahres-Vignetten.” Der Preis der Jahres-Vignetten berechnet sich nach Motorgröße, Schadstoffausstoß und Baujahr.

Die auf Betreiben der CSU in den Koalitionsvertrag aufgenommene PKW-Maut soll für Deutsche auf Autobahnen und Bundesstraßen gelten, die Kosten dafür sollen ihnen aber voll durch Reduzierungen bei der KFZ-Steuer ausgeglichen werden. Fahrer aus dem Ausland sollen für Autobahnen zahlen. Am Mittwoch soll das Bundeskabinett Dobrindts Gesetzentwurf beschließen. (dpa)

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