06.10.2009 |

EU-Kommission ebnet Weg zum Maut-Elektronikdienst

Brüssel. Die EU-Kommission hat heute eine Entscheidung erlassen, die technische Spezifika und Anforderungen für einen Europäischen Elektronischen Mautdienst (EETS) festlegt. Er wird innerhalb von drei Jahren für alle LKW über 3,5 Tonnen und für alle Fahrzeuge zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen verfügbar sein. Für PKW soll dies innerhalb von fünf Jahren möglich werden.

Die Frage, ob ein Staat Wegekosten anlastet, bleibt in seiner eigenen Kompetenz. Wenn er sie aber erhebt, muss er die EETS-Auflagen befolgen. Sie sollen die Entrichtung von Mautgebühren in der Gemeinschaft vereinfachen und den Straßentransporteuren ermöglichen, mit nur einem Vertrag, einem Dienstleister und einem Bordgerät durch alle Unionsländer zu touren.

Der EETS-Dienst soll EU-weit möglich werden für alle mautpflichtigen Infrastrukturen wie Autobahnen, Tunnel und Brücken. Er wird nach Überzeugung der Kommission „zu weniger Barzahlungen an Mautstationen führen, was den Verkehrsfluss beschleunigt und Staus vermeiden hilft“.

In der Kommissionsentscheidung werden auch Rechte und Pflichten der die Maut erhebenden Stellen, der die Gebühr abkassierenden Dienstleister und der Straßennutzer festgelegt. Letztere können sich bei einem Dienstleister ihrer Wahl einschreiben. Diesem wird die Höhe der Gebühren mitgeteilt, die den Nutzern in Rechnung gestellt werden.

Die per EETS-Dienst berechnete Maut darf nationale oder lokale Straßenbenutzungsgebühren nicht überschreiten. Elektronische Mautsysteme wurden in mehreren europäischen Ländern Anfang der 1990er Jahre eingeführt. Sie arbeiten gewöhnlich mit einem an Bord installierten Digitalgerät, das Fahrzeugdaten wie Achsenzahl, Gewicht und Größe des Fahrzeugs an den Straßenbetreiber übermittelt, damit danach die Maut ermittelt werden kann. Die verschiedenen Elektroniksysteme sind aber zumeist nicht miteinander kompatibel und können Daten nur mit dem jeweils systemeigenen Bordgerät austauschen, bedauert die Kommission.

Diese fehlende Interoperabilität sei besonders im internationalen Güterkraftverkehr hinderlich. So brauche ein Laster für eine Fahrt von Portugal nach Dänemark mindestens fünf Mautgeräte, die jeweils einen eigenen Vertrag für einen bestimmten Betreiber verlangten. Das Fuhrunternehmen müsse „die Belege dann mit hohem Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand bearbeiten, um Fahrdaten, eingegangene Rechnungen, Vertragsklauseln und Zahlungsanweisungen einander zuzuordnen“.

Mit der EU-Richtlinie 2004/52 zur technischen Passfähigkeit der elektronischen EU-Mautsysteme für LKW und Reisebusse wurde im April 2004 die rechtliche Basis zur einheitlichen digitalen Erfassung der Infrastrukturgebühren gelegt. (dw)

 
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