03.06.2008 |

EU: Gefahrgutrichtlinie kommt

Brüssel. Ministerrat und Parlament der EU könnten die neue EU-Richtlinie zum Gefahrguttransport ohne zweite Lesung durch eine sofortige Einigung schneller verabschieden, da sie in Kernfragen übereinstimmen. Das bekräftigte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments mit dem einstimmig angenommenen Bericht des polnischen Sozialdemokraten Boguslaw Liberadzki.

Er billigt wie der Rat den Vorschlag der EU-Kommission, die vier EU-Gefahrgutrichtlinien 94/55 (Straße), 96/49 (Schiene) sowie 96/35 und 2000/18 (Gefahrgutbeauftragter) zu aktualisieren, in nur einer Rahmenrichtlinie zu konzentrieren und durch Vorschriften für die Binnenschifffahrt zu ergänzen. Gebündelt würden darin auch mehrere Kommissionsentscheidungen zu nationalen Ausnahmen.

Mit diesem Schritt, durch den zweitausend Seiten Rechtstexte entfielen, würden Regeln der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) zum grenzüberschreitenden Gefahrguttransport in EU-Recht übernommen und auf den Binnenverkehr ausgeweitet. Angestrebt wird ein Inkrafttreten ab 30. Juni 2009. Die Internationale Straßentransport-Union (IRU) kritisierte, dass die EU-Länder Verkehrsträger und Fahrtrouten vorschreiben dürften. (dw)

 
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