19.12.2008 |
EU-Führerscheintourismus wird eingeschränkt
Berlin. Der Führerscheintourismus in die Nachbarländer der EU wird noch einmal erschwert. Der Bundesrat hat eine Verordnung verabschiedet, nach der im Ausland erworbene EU-Führerscheine grundsätzlich in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn dem Inhaber die Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde. Die Verordnung war im Bundesverkehrsministerium erarbeitet worden.
Bisher bekamen Fahrer, denen in Deutschland zum Beispiel wegen Alkoholkonsums der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat eine neue Fahrerlaubnis, die nahezu ausnahmslos auch im Inland anerkannt werden musste. Zum Ärger des Gesetzgebers konnten Führerscheintouristen damit die strengen deutschen Eignungsvorschriften und das Wohnsitzprinzip umgehen.
In der vergangenen Woche hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht die Stellung deutscher Behörden im Kampf gegen den Führerscheintourismus gestärkt. Das Gericht entschied, dass dem Inhaber eines Führerscheins, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, das Recht aberkannt werden kann, diese Fahrerlaubnis in Deutschland zu benutzen. Voraussetzung sei, dass aus dem Führerschein hervorgeht, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dem ausstellenden Land hatte. ( jök)
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