05.05.2009 |

EP will selbstständige Fahrer in Arbeitszeitrecht einbeziehen

Das Europäische Parlament (EP) hat heute den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, selbstständige Berufskraftfahrer von der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 auszuschließen. Es folgte in erster Lesung der Empfehlung seines federführenden Beschäftigungsausschusses, Fahrer mit Dienstleistungen auf eigene Rechnung in den Geltungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Damit wurde auch die gegenteilige Positionen des mitberatenden Verkehrsausschusses verworfen.

Mit seinem Votum stellt sich das Parlament auch gegen den EU-Verkehrsministerrat. Der hatte sich am 30. März mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Freiberufler generell von den EU-Arbeitszeitregeln auszunehmen. Letztendlich sollten darüber aber die Unionsländer entscheiden. Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich hatten Einwände gegen den Ausschluss erhoben, da sie Wettbewerbsverzerrungen befürchten. Setzt sich die EP-Ansicht durch, würde für die Freiberufler wie für ihre angestellten Kollegen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Ist dies über vier Monate gewährleistet, darf die wöchentliche Arbeitszeit bis zu sechzig Stunden betragen.

Da die jetzige Straßburger EP-Tagungswoche die letzte vor den Europa-Wahlen im Juni ist, sind bei den unterschiedlichen Positionen von EU-Rat und Parlament in dieser Legislaturperiode keine Fortschritte mehr bei der Gesetzgebung zu erwarten. Weiterzuführen ist sie von dem neugewählten EU-Abgeordnetenhaus in Zusammenarbeit mit der ab 1. Juli ebenfalls neuen schwedischen EU-Ratspräsidentschaft und der ab 1. November neuen EU-Kommission. Sie kann auch der Aufforderung des Parlaments nachkommen, den abgelehnten Richtlinien-Entwurf zurückzuziehen und einen neuen Vorschlag vorzulegen. In einer ersten Reaktion sprach der Präsident der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), Wilhelm Haberzettl, von einem „Sieg der Vernunft gegen die Scheinselbstständigkeit und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf Europas Straßen“. (dw)

 
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