Normen
E1-Kennzeichnung
Die so genannte "E1-Kennzeichnung" ist ein Genehmigungskennzeichen der Europäischen Union und seit dem 1. Oktober 2002 gültig. Die Euronorm steht für die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von allen elektrischen Geräte und Unterbaugruppen, die mit der Fahrzeugelektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind. Mit der E1-Kennzeichnung ausgestattete Geräte können ohne Einfluss auf die Bordelektronik betrieben werden, was besonders bei Freisprecheinrichtungen eine wichtige Rolle spielt. Einige Autohersteller schreiben den Einbau von E1-zertifizierten Freisprecheinrichtungen vor, ohne die der Hersteller bei Schäden etwa durch Versagen der Bordelektronik nicht haftet.
In Deutschland wird die E1-Kennzeichnung nur vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) anstelle der CE-Kennzeichnung vorgenommen. Die erforderliche EMV-Prüfung auf elektromagnetische Vertäglichkeit kann nur von einem vom KBA anerkannten Laboratorium durchgeführt werden. Dabei werden feste, relativ hohe Grenzwerte für die Störaussendungen und feste Prüfschärfegrade für die Störfestigkeiten angegeben.






