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Dobrindt gegen EU: Halten an strengen Piloten-Checks fest

31.07.2015 18:08 Uhr
Dobrindt gegen EU: Halten an strengen Piloten-Checks fest
Dobrindt nannte den Vorwurf „ein typisches Beispiel der Überall-Einmisch-EU“
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sven Hoppe

Trotz Mahnungen der EU-Kommission will der Verkehrsminister weiter ein polizeiliches Führungszeugnis der Piloten verlangen und kritisiert den Kurs der EU.

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Berlin. Die Bundesregierung will im Streit mit der EU-Kommission über die Zulassung von Privatpiloten nicht nachgeben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) beharrt darauf, bei angehenden Flugzeugführern auch in Zukunft ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. „Wir werden unsere hohen Standards zur Erlangung einer Fluglizenz nicht wegen der Brüsseler Bürokraten aufgeben“, sagte er am Freitag auf Anfrage und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“. Dobrindt nannte den Vorgang „ein typisches Beispiel der Überall-Einmisch-EU“.

Das deutsche Luftsicherheitsgesetz verlangt, dass Antragsteller vor Erteilung einer Pilotenlizenz nicht nur EU-Anforderungen erfüllen, sondern zusätzlich nachweisen, dass sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen haben. Die Kommission hält diese zusätzliche, in der EU-Verordnung nicht vorgesehene Anforderung für unvereinbar mit dem EU-Recht.

Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits Mitte Juli vorgeworfen, zu streng zu sein bei der Erteilung von Pilotenlizenzen. Die Brüsseler Behörde bemängelte, dass Anwärter auf eine Pilotenlizenz eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen müssen. Dabei geht es um zusätzliche Informationen über den Antragsteller, die etwa bei Verfassungsschutz oder Polizei eingeholt werden können. Dieser Sicherheitscheck stelle eine zusätzliche Anforderung dar, die im EU-Recht nicht vorgesehen sei, moniert Brüssel.

Deutschland wurde Mitte Juli zwei Monate Zeit gegeben, die nationalen Regelungen zu ändern. Andernfalls droht die EU-Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wegen Verletzung von EU-Recht. (dpa)

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