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Dieselfahrverbote: Oberstes Gericht verhandelt Anfang 2018

01.08.2017 17:20 Uhr
Dieselfahrverbote: Oberstes Gericht verhandelt Anfang 2018
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig soll entscheiden, ob die Düsseldorfer Richter in der vorherigen Instanz richtig geurteilt haben
© Foto: Fotolia/Mik Ivan

Ein Düsseldorfer Gerichtsurteil zu möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge soll Anfang nächsten Jahres vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommen.

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Leipzig/Düsseldorf. Ein Düsseldorfer Gerichtsurteil zu möglichen Fahrverboten für Dieselautos soll Anfang 2018 vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kommen. Das Verfahren werde voraussichtlich im ersten Quartal kommenden Jahres zur mündlichen Verhandlung bestimmt, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag der „Deutschen Presse-Agentur“ mit. Wegen überhöhter NO2-Werte hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2016 bei jetziger Rechtslage örtliche Fahrverbote für Diesel-Autos angeregt. Dafür könne das Verkehrschild „Verbot für Kraftwagen“ mit einem Zusatzzeichen für Diesel ergänzt werden, meinte das Gericht.

Die Bezirksregierung wurde verurteilt, den Luftreinhalteplan für Düsseldorf nachzubessern. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe. Beide Seiten einigten sich dann, den Fall höchstrichterlich zu klären. In der Landeshauptstadt werden an mehreren Messstellen die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten.

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