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Diesel-Fahrverbote - Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?

17.07.2017 13:06 Uhr
Diesel-Fahrverbote - Wie entscheidet das Verwaltungsgericht?
Gelten für ältere Diesel bald Fahrverbote in Stuttgart? Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet
© Foto: Picture Alliance/dpa/Christoph Schmidt

Kommen die Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart 2018 - oder nicht? Ab Mittwoch liegt das höchst umstrittene Thema in den Händen von Richtern am Verwaltungsgericht. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Stuttgart. Helfen nur noch Fahrverbote für ältere Diesel gegen die miese Luft im Stuttgarter Talkessel? Auf Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) prüft das Verwaltungsgericht am Mittwoch, ob in der Landeshauptstadt wirklich genug gegen Schadstoffe getan wird. Ziel von Land und Stadt dürfte es sein, ohne Fahrverbote auszukommen.

Was will die Umwelthilfe erreichen?

Von 2018 an gilt ein neuer Luftreinhalteplan für Stuttgart. Er wird gerade erstellt. Aufgeführt sind größere und kleinere Varianten für Diesel-Fahrverbote. Die DUH würde am liebsten alle Diesel als Verursacher gefährlicher Stickoxide aus der Stadt werfen. Wenigstens die älteren müssten aber verbannt werden, will das Land seiner Verpflichtung nachkommen, die EU-Schadstoffgrenzen einzuhalten.

Geht es jetzt um Feinstaub oder Stickoxid?

Eigentlich um beides, jedoch scheint man das Feinstaub-Problem inzwischen in den Griff zu bekommen. In Stuttgart werden die EU-Grenzwerte nur noch an Deutschlands seit Jahren schmutzigsten Kreuzung - dem Neckartor - gerissen. Bei den vor allem von älteren Dieselfahrzeugen verursachten Stickoxiden hingegen ist keine Besserung in Sicht. Die DUH-Klage zielt auch auf schnellstmögliche Einhaltung der Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid. Am Neckartor liegen die Werte meist mehr als das Doppelte über dem Grenzwert.

Welchen Kurs fährt das Land?

Die Stuttgarter Luft könne nur mit einem ganzen Paket an Maßnahmen nachhaltig verbessert werden, heißt es beim Land. Dazu zähle der Ausbau von Bahnlinien genauso wie Tempolimits an Steigungsstrecken. Die angedrohten und extrem unpopulären Fahrverbote für viele ältere Diesel, die maximal die Schadstoffnorm Euro-5 erreichen, würde man offenbar gerne aus dem Katalog streichen - zumal der Bund sie für rechtlich nicht zulässig hält.

Was ist vom Gericht zu erwarten?

Zwei Anwohner des Neckartors haben vor dem gleichen Gericht bereits einen Vergleich erstritten. Dabei ging es noch in erster Linie um Feinstaub. Land und Stadt mussten den Anwohnern zusagen, ab 2018 an Tagen mit extrem hoher Belastung den Verkehr am Neckartor um 20 Prozent zu reduzieren. Wie das passieren soll, ist nicht festgelegt. Das Gericht ließ aber kaum Zweifel daran, wie hoch der Gesundheitsschutz zu werten ist. Seither tobt die Debatte um wirkungsvolle Schritte.

Was ist mit der blauen Plakette?

Sie gilt bei Land und Stadt als wirkungsvollstes Mittel gegen die Luftverschmutzung - wird jedoch vom Bund blockiert. Mit blauer Plakette dürften nur Fahrzeuge in die Umweltzone Stuttgart fahren, die bei Diesel die strengste Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bei Benzinern würde die Plakette ab der Abgasnorm Euro 3 gelten. Die angedachten Fahrverbote in Stuttgart würden ähnlich funktionieren - nur auf kleinerem Raum und deutlich komplizierter.

Wie könnten Diesel-Fahrverbote noch verhindert werden?

Etwa dann, wenn es dem Land gelingt, das Gericht zu überzeugen, dass die Schadstoffgrenzwerte auch ohne Fahrverbote eingehalten werden können. Vertrauen die Richter darauf, dass sich ältere Diesel auf Einhaltung der Abgasnorm Euro 6 nachrüsten lassen? Ziel ist saubere Luft und nicht Fahrverbote, lautet seit einiger Zeit die Devise von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Wann entscheidet das Verwaltungsgericht?

Es gilt als sicher, dass am 19. Juli nur verhandelt wird. Mit einer Entscheidung über die DUH-Klage ist nicht zu rechnen. Sie wird wohl, vermutlich noch im Juli, verkündet. Der Luftreinhalteplan soll ab Januar gelten - mit oder ohne Fahrverbote.

Warum müssen viele Großstädte weg von der hohen Luftbelastung?

Wenn die Werte nicht nachhaltig besser werden, sind Strafzahlungen Richtung Brüssel unausweichlich. „Blaue Briefe” von dort gingen schon in Stuttgart ein. Die Europäische Kommission könnte Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Sollte Deutschland verurteilt werden und das Urteil nicht befolgen, kann der EuGH ein Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe festlegen. Dieses würde der Bund dann an die betroffenen Länder weiterreichen. (dpa)

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