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Dezember-Frage: Habe ich ein Recht auf Weiterbildung?

15.12.2014 09:33 Uhr
Dezember-Frage: Habe ich ein Recht auf Weiterbildung?
Viele junge Arbeitnehmer möchten sich gerne weiterbilden
© Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

Neue Dinge lernen, Erfahrungen sammeln, sich weiterbilden – das wünschen sich viele junge Leute. Aber was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt. Karriereexperte Andreas von Studnitz gibt Tipps.

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München. Andreas von Studnitz, HR-Berater und Geschäftsführer der von Studnitz Management Consultants GmbH in Rendsburg, beantwortet jeden Monat eine Frage eines YouLoC-Mitglieds rund um Karriere, Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Probezeit. Sie möchten den Service des Young Logistics Club auch nutzen? Dann schicken Sie einfach Ihre Frage an youloc@springer.com. Die Antwort finden Sie immer Mitte des Monats auf www.youloc.de.

Dieses Mal hat uns diese Frage erreicht: „Ich bin jetzt seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen angestellt. Bisher habe ich noch keine Weiterbildung besucht, kein internes oder externes Seminar usw. Das ärgert mich ehrlich gesagt. Habe ich ein Recht auf Fortbildungen? Wenn ja, in welchem Umfang? Und wie bekomme ich meine Chefs dazu, dass sie in mich investieren?"

Andreas von Studnitz: Persönliches Feedback zu Leistung und Verhalten, Hinzulernen und sich (fachlich) beruflich weiter zu entwickeln ist nach empirischen Studien der Zeppelin-Universität Friedrichshafen eine signifikante Erwartungshaltung der 18- bis 35-jährigen Berufstätigen. Insofern ist auch Ihre hier geschilderte Erwartung und Frustration sehr verständlich.

Dennoch ungeachtet besitzen Sie keinerlei formalen Anspruch darauf, von Ihrem Unternehmen, etwa in Seminaren oder anderen Bildungsveranstaltungen weiter gebildet zu werden – außer dem selbst organisierten Bildungsurlaub im Rahmen der für Ihr Bundesland maßgeblichen Gesetzeslage. Die eine Ausnahme hiervon sind nur formale Qualifizierungen, die Sie gesetzlich benötigen, um Ihre Arbeit verrichten zu dürfen. Also zum Beispiel der Stapler- oder Gefahrgutschein im Logistikbereich oder andere erforderliche und vom Unternehmen nachzuweisende Geräteeinweisungen. Die andere Ausnahme sind Schulungen, die Betriebsratsmitgliedern für ihren Aufgabenbereich – also das Betriebsverfassungsgesetz und seine Anwendung – zu ermöglichen sind.

Eine interessante Frage ist es allerdings, inwieweit Sie Ihre Erwartungen an Qualifizierungen im Rahmen der Auswahl und seit Ihrer Arbeitsaufnahme klar und unmissverständlich an Ihre Vorgesetzten adressiert haben. Und, falls Sie dies taten, was Ihnen hierzu gesagt wurde. Sie sollten sich also Gedanken machen, welche konkreten Vorteile nicht nur Sie, sondern auch das Unternehmen davon hat, Sie auf eine Fortbildungsmaßnahme zu entsenden. Je besser Sie dies argumentieren können, desto größer sind dann auch die Chancen, die Genehmigung zur Teilnahme zu erhalten. Unter Umständen kann es auch hilfreich sein, entsprechende Schulungsangebote beizulegen.

Wenn das alles trotz freundlicher Wiederholungen nicht zum gewünschten Ergebnis führt, dann bleibt Ihnen auf Dauer nur der Leitspruch "Love it or leave it". Das "Change it" hat sich dann ja erledigt. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen und gute Entscheidungen! (ts)

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