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Der Kampf um das neue Wertstoffgesetz

03.03.2016 11:10 Uhr
Der Kampf um das neue Wertstoffgesetz
Das Geschäft mit dem Müll birgt derzeit Unsicherheiten für Unternehmen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Endig

Das Bundesumweltministerium und die Bundesländer können sich beim neuen Wertstoffgesetz nicht einigen - Ungewissheit für private Entsorger. Das wollen die Parteien.

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Berlin. Ursprünglich war geplant, dass das Bundesumweltministerium im ersten Quartal 2016 einen Referentenentwurf zum neuen Wertstoffgesetz veröffentlicht und dieses Gesetz nach Möglichkeit noch 2016 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird. Doch dass dieser Fahrplan eingehalten wird, erscheint nach Ansicht der Marktbeobachter wenig wahrscheinlich: „Die Grabenkämpfe zwischen den Beteiligten sind so vehement, da sind die Aussichten auf einen Kompromiss gering“, sagt Werner Baumann, Geschäftsführer der Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr (EGRW). Dabei können sich das Umweltministerium und die Länder nicht einigen. Das wollen die Parteien.

Das wollen Umweltministerium und Länder

  • Die bisherige gelbe Tonne möchten sowohl das Bundesumweltministerium als auch der Bundesrat in eine Wertstofftonne umwandeln, die nicht mehr nur die Sammlung von Verpackung enthält, sondern auch von Haushaltsabfällen aus Kunststoff und Metall.
  • Beide Seiten schlagen vor, eine zentrale Stelle einzurichten mit umfangreichen Kontrollbefugnissen. Im Detail unterscheiden sich die Vorstellungen diesbezüglich allerdings.


Das will das Umweltministerium

  • Private Unternehmen sollen im Rahmen der dualen Systeme laut dem Entwurf wie bisher die Wertstoffe einsammeln, sortieren und verwerten dürfen. Dafür werden sie von Handel und Industrie über Lizenzentgelte für die Produkte und Verpackungen finanziert.
  • Das Umweltministerium will aber die Kommunen stärker einbinden. Sie sollen entscheiden, wie die Abfälle vor Ort gesammelt werden: in einer Tonne, in Säcken oder über Wertstoffhöfe. Und sie können bestimmen, wann und wie oft abgeholt wird.
  • Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, soll eine zentrale Stelle entstehen, finanziert von den produktverantwortlichen Herstellern und Vertreibern. Sie soll als Registrierungs- und Standardisierungsstelle dienen und die Tätigkeit der dualen Systeme überwachen.
  • Außerdem soll es eine unabhängige Schiedsstelle geben, die bei Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien schlichtet.


Das wollen die Bundesländer

  • Die vom Bundesrat geforderten Eckpunkte für das Wertstoffgesetz sehen vor, dass die Kommunen flächendeckend die Sammlung der Wertstoffe aus Privathaushalten organisieren. Sie sollen entscheiden, ob sie das Recycling in die Hand nehmen – oder ein Unternehmen damit beauftragen.
  • Sortierung und Verwertung sollen nach Meinung der Länderkammer in bundesweit rund 500 definierten Gebieten über eine neue zentrale Stelle ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb überlassen werden.
  • Die Lizenzierung von stoffgleichen Nichtverpackungen und Verpackungen soll ebenfalls über die zentrale Stelle erfolgen.
  • Die Ausschreibungen sollen nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen erfolgen.
  • Die Hersteller der Produkte, die in die Wertstoffsammlung gehen, sollen sich an den Kosten über Lizenzentgelte beteiligen, produktspezifisch nach ökologischen Kriterien festgelegt.
  • Mit Blick auf das Ziel, eine möglichst große Wertstoffausbeute zu erreichen, schlagen die Länder zudem vor, prüfen zu lassen, inwieweit die vorstehenden Anforderungen auch für gewerbliche Abfälle aus sonstigen Anfallstellen Anwendung finden sollen.  (ag/cd/ks)
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