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Der DPD-Gesellschafter-Streit spitzt sich zu

17.12.2014 11:44 Uhr
Der DPD-Gesellschafter-Streit spitzt sich zu
DPD Systemlogistik: Mit sieben Depots im DPD-Netz präsent
© Foto: DPD Systemlogistik

Die DPD Deutschland GmbH & Co. KG hat ihrem Minderheitsgesellschafter DPD Systemlogistik die Zusammenarbeit aufgekündigt. Hintergründe und Folgen des Konflikts.

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Der DPD-Gesellschafter-Streit spitzt sich zu. So hat die DPD Deutschland GmbH & Co. KG, wie erst jetzt bekannt wurde, ihrem Minderheitsgesellschafter DPD Systemlogistik in Neufahrn die Zusammenarbeit zu Ende Juni 2015 aufgekündigt. Ob diese Kündigung rechtens ist, müssen nun Gerichte klären.

Zu den Hintergründen befragt, äußert sich DPD Deutschland in einem schriftlichen Statement wie folgt: „In einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG wurde am 27. Oktober 2014 von den Anteilseignern einstimmig  der Ausschluss des Gesellschafters DPD Systemlogistik beschlossen und zudem der Franchisevertrag mit DPD Systemlogistik mit einer außerordentlichen Kündigung zum 30. Juni 2015 beendet.“ Diese Entscheidung sei, schreibt DPD Deutschland, „die Folge von neuen, gravierenden Anhaltspunkten dafür, dass DPD Systemlogistik gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsvertrag sowie aus dem Franchisevertrag verstoßen hat“.

Notfalls durch alle Instanzen

Andreas Wild, Geschäftsführer der DPD Systemlogistik, weist diese Vorwürfe gegenüber der VerkehrsRundschau entschieden zurück: „Wir sind davon überzeugt, dass wir nicht gegen die franchise-vertraglichen und gesellschafter-rechtlichen Regelungen verstoßen haben“, betont er. Wild weiter: „Wir haben keinen rechtlich zulässigen Tatbestand geschaffen, der eine solche außerordentliche Kündigung rechtfertigt“.

DPD Systemlogistik habe daher sofort nach Eingang der außerordentlichen Kündigung rechtliche Schritte eingeleitet. In erster Instanz sei zwar, räumt der Geschäftsführer ein, der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung abgewiesen worden. Letzten Endes aber, ist sich Wild sicher, werden die Gerichte die Kündigung für unzulässig erklären. Notfalls werde man dafür durch alle Instanzen gehen. Abgesehen davon habe die zur französischen Post gehörende Geopost, sagt Wild, schon vor Jahren versucht, zuletzt im Jahr 2012, DPD Systemlogistik als  DPD-Minderheitsgesellschafter auszuschließen. Bisher ohne Erfolg; ein Verfahren sei gleichwohl noch anhängig.

Leistungsversprechen wird gehalten

Problem ist: Die Zeit drängt: Denn schon Ende Juni 2015 soll, wenn es nach dem Willen von DPD Deutschland geht, die Zusammenarbeit enden. Bis dahin müssen beide Unternehmen ihre Verkehre so organisieren, dass sie auch künftig ihren Kunden den zugesicherten Service bieten können. Ob dies DPD Deutschland tatsächlich bis dahin gelingt, bezweifelt Wild zumindest. Immerhin sei DPD Systemlogistik mit insgesamt fünf Depots in Bayern und zwei Depots in Sachsen vertreten und erwirtschaftet damit seinen Angaben zufolge rund zehn Prozent des Umsatzes von DPD Deutschland.

DPD Deutschland selbst gibt sich zuversichtlich: „Auf das operative Tagesgeschäft haben die Beschlüsse der Gesellschafter sowie deren juristische Klärung keinerlei Auswirkung“, betont ein Unternehmenssprecher. DPD-Kunden würden von den Beschlüssen der Gesellschafter sowie vom juristischen Verfahren auf Gesellschafterebene nichts zu spüren bekommen, sagt er.

„DPD Systemlogistik wird seine Leistungsversprechen einhalten, die es Kunden  gegeben hat“, unterstreicht auch Geschäftsführer Wild. Außerdem werde sich für die Beschäftigten und die Systempartner seines Unternehmens nichts ändern. Denn eines ist für ihn klar: Nach dem 1. Juli 2015 geht es mit der Zusammenarbeit mit DPD ganz normal weiter – wie bisher auch. (eh)

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