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De-Minimis: Förderung von AdBlue und Reifen auf der Kippe

03.09.2015 11:45 Uhr
De-Minimis: Förderung von AdBlue und Reifen auf der Kippe
Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesverkehrsministerium vor, bei De-Minimis teilweise Haushaltsmittel zu verschwenden
© Foto: Picture Alliance/dpa/Horst Galuschka

Weil der Rechnungshof die aktuelle Vergabe der Staatsgelder haushaltsrechtlich für unzulässig hält, könnten beide Maßnahmen künftig nicht mehr gefördert werden.

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Berlin. Aufgrund der Kritik des Bundesrechnungshofs am De-Minimis-Programm erwägt das Bundesverkehrsministerium, sich Zuschüsse für Reifen und den Treibstoffzusatz AdBlue ab der kommenden Förderperiode zu sparen. Das bestätigte Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) der VerkehrsRundschau. Als Ausgleich soll der Fördersatz pro mautpflichtigen Lkw, aus dem sich der Höchstbetrag ergibt, von bisher 1000 auf 1500 Euro steigen.

Die entsprechende Förderrichtlinie für 2016 sei aber noch nicht veröffentlicht und die jüngste Diskussion mit Vertretern aus dem Ressort von Alexander Dobrindt (CSU) lasse hoffen, dass Investitionen in Reifen und AdBlue dem Güterkraftverkehrsgewerbe als zuwendungsfähige Maßnahmen erhalten bleiben. Allerdings müssten dafür auch das Finanz- und Wirtschaftsministerium zustimmen. Dort rechnet Labrot mit Widerstand. „Mal sehen, wer sich am Ende durchsetzen kann“, sagte er.

Der Bundesrechnungshof hatte Ende vergangenen Jahres eine Überarbeitung des staatlichen Programms zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs (De-Minimis) verlangt. Die unabhängigen Finanzkontrolleure hatten moniert, ein Teil der Zuschüsse schaffe keinen Anreiz, um die eigentlichen Förderziele zu verwirklichen. Denn gesetzlich vorgeschriebenes Lkw-Zubehör müssten die Unternehmer ohnehin anschaffen. Auf Reifen und AdBlue entfallen derzeit fast 60 Prozent der beantragten De-Minimis-Fördermittel.

Aufgrund der Überarbeitung der Förderrichtlinie für das De-Minimis-Programm 2016 und der noch ausstehenden Abstimmungen zwischen den betroffenen Ministerien geht Labrot davon aus, dass sich der Beginn der Antragsfrist nach hinten verschiebt. „Der 1. Oktober 2015 als Starttermin lässt sich aus meiner Sicht nicht halten“, sagte der BWVL-Hauptgeschäftsführer. Vermutlich gehe es erst im November oder sogar erst Anfang Dezember los. (ag)

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